Bürgergeld Forum - hartz.info

Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 19. April 2016, 19:51:08

Titel: SG Dortmund: Hartz IV - Fahrt­kosten­pauschale bei Nebentätigkeit
Beitrag von: Meck am 19. April 2016, 19:51:08
Hartz IV: Fahrt­kosten­pauschale bei Nebentätigkeit wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Entgelt bis 100 Euro monatlich fällt unter Einkommens­freibetrag.

Erhält ein Bezieher von Arbeitslosengeld II mit einem Nebenjob eine Fahrt­kosten­pauschale für Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers, wird diese nicht auf die Sozialleistung angerechnet. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund. (AZ: S 31 AS 2064/14)


-->> http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22490