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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 11. Mai 2016, 15:45:24

Titel: LSG Mainz: Laktoseintoleranz - Kein Anspruch auf Ernährungs-Mehrbedarf
Beitrag von: Meck am 11. Mai 2016, 15:45:24
Hartz-IV-Bezieher mit einer Laktoseintoleranz müssen mit dem regulären Arbeitslosengeld-II-Satz auskommen. Auch wenn sie sich laktosefrei ernähren müssen, ist damit gegenüber einem Gesunden noch kein krankheitsbedingter Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung verbunden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch, 11. Mai 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 6 AS 403/14).

-->> http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/hartz-iv-ausreichend-auch-bei-laktoseintoleranz-2016051165632

Siehe auch -->> SG Darmstadt: Laktoseintoleranz - Kein Anspruch auf höhere Leistungen (http://hartz.info/index.php?topic=100336.0)
Titel: Re: LSG Mainz: Laktoseintoleranz - Kein Anspruch auf Ernährungs-Mehrbedarf
Beitrag von: Meph1977 am 11. Mai 2016, 18:45:11
hmm

da kann ich dagegen halten.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=13019

Was die dann aber draus gemacht haben ist fast schon lächerlich.

http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/5167-sg-freiburg-urteil-s-15-as-3600-13-mehrbedarf-wegen-einer-laktoseintoleranz