Voraussetzung für den Erhalt von Überbrückungsgeld ist Wohnsitz in Deutschland
Kein Überbrückungsgeld für Tauchlehrer in Spanien
Wer eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnimmt und damit Arbeitslosigkeit beendet oder vermeidet, erhielt nach alter Rechtslage zur Sicherung des Lebensunterhalts Überbrückungsgeld. Nach der Gesetzesänderung wird nunmehr ein Gründungszuschuss gewährt. Voraussetzung ist allerdings ein Wohnsitz in Deutschland.
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Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.03.2016 – AZ: L 7 AL 149/14
Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184907