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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: oldhoefi am 12. Mai 2016, 23:17:45

Titel: LSG Hessen: Selbständige - Überbrückungsgeld SGB III aF nur bei Wohnsitz in BRD
Beitrag von: oldhoefi am 12. Mai 2016, 23:17:45
Voraussetzung für den Erhalt von Überbrückungsgeld ist Wohnsitz in Deutschland

Kein Überbrückungsgeld für Tauchlehrer in Spanien


Wer eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnimmt und damit Arbeitslosigkeit beendet oder vermeidet, erhielt nach alter Rechtslage zur Sicherung des Lebensunterhalts Überbrückungsgeld. Nach der Gesetzesänderung wird nunmehr ein Gründungszuschuss gewährt. Voraussetzung ist allerdings ein Wohnsitz in Deutschland.

weiterlesen (runter scrollen) --> http://www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LSG_L-7-AL-14914_Voraussetzung-fuer-den-Erhalt-von-Ueberbrueckungsgeld-ist-Wohnsitz-in-Deutschland.news22588.htm

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.03.2016 – AZ: L 7 AL 149/14

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184907