Jobcenter müssen die Besuche von Volkshochschulkursen zur Vorbereitung auf den Realschulabschluss finanziell fördern. Zwar muss die Behörde die Kursgebühren nicht übernehmen, für benötigte Lernmaterialien kann aber ein Zuschuss von bis zu 100 Euro jährlich gezahlt werden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Donnerstag, 12. Mai 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 6 AS 303/15).
-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-vhs-kurs-fuer-mittlere-reife.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-vhs-kurs-fuer-mittlere-reife.php)
Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Kostenübernahme für VHS-Kurs-Schulbedarf zur Vorbereitung auf Realschulabschluss. Anspruch auf Übernahme der Schulgebühren besteht nicht.
Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") können Kosten für Schulbedarf auch für einen auf die Vorbereitung für den Erwerb des Hauptschulabschlusses gerichteten Kurs der Volkshochschule geltend machen. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
-->> http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22605 (http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22605)