Schriftformerfordernis: Telefax oder E-Mail zur Beantragung von Elternzeit nicht ausreichend. Elternzeitverlangen erfordert strenge Schriftform.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Telefax oder eine E-Mail nicht ausreichend ist, um die gesetzlich geforderte Schriftform zur Beantragung von Elternzeit zu wahren.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2016 - (AZ: 9 AZR 145/15)
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