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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 13. Mai 2016, 18:40:10

Titel: BAG: Telefax oder E-Mail zur Beantragung von Elternzeit nicht ausreichend
Beitrag von: Meck am 13. Mai 2016, 18:40:10
Schrift­form­erfordernis: Telefax oder E-Mail zur Beantragung von Elternzeit nicht ausreichend. Elternzeitverlangen erfordert strenge Schriftform.

Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass ein Telefax oder eine E-Mail nicht ausreichend ist, um die gesetzlich geforderte Schriftform zur Beantragung von Elternzeit zu wahren.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2016 - (AZ: 9 AZR 145/15)


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