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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 21. Mai 2016, 17:15:19

Titel: BGH: Keine Pfändung der Nebenkostenerstattung (Hartz IV )
Beitrag von: Meck am 21. Mai 2016, 17:15:19
Hartz-IV-Beziehern kann Nebenkostenerstattung nicht gepfändet werden. BGH: Schuldner muss gesetzliche Vermögensauskunft nicht nachbessern

Karlsruhe (jur). Hartz-IV-Beziehern darf eine vom Vermieter erhaltene Nebenkostenerstattung nicht gepfändet werden. Gläubiger haben daher auch keinen Anspruch darauf, dass überschuldete Arbeitslose ihnen bei einer abzugebenden Vermögensauskunft Namen und Anschrift des Vermieters nennen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 19. Mai 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: I ZB 74/15). Damit verhinderte der BGH den Zugriff der Gläubiger auf staatliche Sozialgelder.


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