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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 28. Mai 2016, 11:18:25

Titel: SG Trier: Kein Anspruch auf Preisgabe von Informanten (Hartz IV)
Beitrag von: Meck am 28. Mai 2016, 11:18:25
Eine Hartz IV-Empfängerin hat keinen Anspruch darauf, dass das Jobcenter ihr den Namen eines Informanten nennt. Das hat das Sozialgericht Trier entschieden. Die Frau hatte das Jobcenter verklagt, um den Namen eines Informanten zu erfahren. Dieser Informant hatte das Jobcenter darüber informiert, dass die Frau einen Teil einer Brennholzlieferung, die vom Jobcenter bezahlt wurde, bei ihrem Vater eingelagert hatte. Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen.

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