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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 28. Mai 2016, 11:30:19

Titel: SG Berlin: Kein Miet-Zuschuss für Kinder von Ex-Partnern (Hartz IV)
Beitrag von: Meck am 28. Mai 2016, 11:30:19
Hartz IV Beziehende bekommen keinen Zuschuss, wenn der Betroffene eine größere Wohnung mietet, um das Kind des Ex-Partners zu beherbergen. Das gilt vor allem, wenn der / die Wohnungsinhaber / kein rechtliches oder leibliches Elternteil ist. So entschied das Sozialgericht Berlin.

Im verhandelten Fall ging es um zwei Frauen, die gemeinsam mit einem Kind in einer 4-Zimmer-Wohnung auf 97 Quadratmetern für 774 Euro warm lebten. Das Jobcenter zahlte ab Juli 2013 nur 603 Euro mit der Begründung, die Miete sei zu hoch.


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/kein-miet-zuschuss-fuer-kinder-von-ex-partnern.php
Titel: Re: SG Berlin: Kein Miet-Zuschuss für Kinder von Ex-Partnern (Hartz IV)
Beitrag von: Quinky am 03. Juni 2016, 12:57:18
Immer wieder interessant!

soziale Elternschaft zählt nicht, jedoch eine BG zwischen unverheirateten (also keine Unterhaltspflicht), da sagt das Gericht, es muß gezahlt werden!!

Gruß
Ernie