Hartz IV Beziehende bekommen keinen Zuschuss, wenn der Betroffene eine größere Wohnung mietet, um das Kind des Ex-Partners zu beherbergen. Das gilt vor allem, wenn der / die Wohnungsinhaber / kein rechtliches oder leibliches Elternteil ist. So entschied das Sozialgericht Berlin.
Im verhandelten Fall ging es um zwei Frauen, die gemeinsam mit einem Kind in einer 4-Zimmer-Wohnung auf 97 Quadratmetern für 774 Euro warm lebten. Das Jobcenter zahlte ab Juli 2013 nur 603 Euro mit der Begründung, die Miete sei zu hoch.
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Immer wieder interessant!
soziale Elternschaft zählt nicht, jedoch eine BG zwischen unverheirateten (also keine Unterhaltspflicht), da sagt das Gericht, es muß gezahlt werden!!
Gruß
Ernie