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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 14. Juni 2016, 18:47:50

Titel: EuGH: Großbritannien - Kein Kindergeld für EU-Ausländer ohne Aufenthaltsrecht
Beitrag von: Meck am 14. Juni 2016, 18:47:50
EU-Staaten müssen EU-Ausländern ohne Aufenthaltsrecht kein Kindergeld zahlen. Das entschied der EuGH und stärkte der britischen Regierung den Rücken. Das Urteil kommt kurz vor der Brexit-Abstimmung, die durch die Debatte über Sozialleistungen für EU-Ausländer mitbestimmt wird. Kurz vor der Brexit-Abstimmung hat die britische Regierung im Streit über Sozialleistungen für EU-Ausländer Rückendeckung vom höchsten Gericht der Europäischen Union erhalten: EU-Staaten müssen EU-Ausländern ohne Aufenthaltsrecht kein Kindergeld zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Aktenzeichen: C-308/14).

Der Entscheidung zufolge werden arbeitslose EU-Ausländer dadurch zwar mittelbar diskriminiert, allerdings dürften EU-Staaten ihre Staatsfinanzen "schützen", hieß es zur Begründung. EU-Bürger dürfen generell für drei Monate in ein anderes Mitgliedsland ziehen, um dort Arbeit zu suchen. Finden sie keine Arbeit, haben sie auch keinen Anspruch auf Aufenthalt.


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