EU-Staaten müssen EU-Ausländern ohne Aufenthaltsrecht kein Kindergeld zahlen. Das entschied der EuGH und stärkte der britischen Regierung den Rücken. Das Urteil kommt kurz vor der Brexit-Abstimmung, die durch die Debatte über Sozialleistungen für EU-Ausländer mitbestimmt wird. Kurz vor der Brexit-Abstimmung hat die britische Regierung im Streit über Sozialleistungen für EU-Ausländer Rückendeckung vom höchsten Gericht der Europäischen Union erhalten: EU-Staaten müssen EU-Ausländern ohne Aufenthaltsrecht kein Kindergeld zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Aktenzeichen: C-308/14).
Der Entscheidung zufolge werden arbeitslose EU-Ausländer dadurch zwar mittelbar diskriminiert, allerdings dürften EU-Staaten ihre Staatsfinanzen "schützen", hieß es zur Begründung. EU-Bürger dürfen generell für drei Monate in ein anderes Mitgliedsland ziehen, um dort Arbeit zu suchen. Finden sie keine Arbeit, haben sie auch keinen Anspruch auf Aufenthalt.
-->> https://www.tagesschau.de/ausland/kindergeld-eu-grossbritannien-101.html (https://www.tagesschau.de/ausland/kindergeld-eu-grossbritannien-101.html)