Wegweisendes Mietwucher-Urteil bestätigt
Wer heruntergekommene Zimmer zu überhöhten Preisen vermietet, macht sich des Mietwuchers schuldig, hat das LG Hamburg entschieden und einen Vermieterabzocker zur Zahlung von 52.430,53 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz verurteilt.
Der zweite spannende Punkt war, dass das Jobcenter den Vermieter verklagt hat. Das JC ist von einem Anspruchsübergang nach § 33 SGB II ausgegangen und das LG Hamburg hat festgestellt, dass von dem Anspruchsübergang auch Bereicherungsansprüche umfasst sind.
Hier sollte sich mal eine Reihe von Jobcentern ein Beispiel dran nehmen, wie gegen Vermieterabzocker umgegangen werden kann!
Landgericht Hamburg, Urteil vom 31.05.2016 – AZ: 316 S 81/15
Direktlink Volltext --> http://www.hinzundkunzt.de/wp-content/uploads/2016/06/Urteil_Mietwucher.pdf
Berichterstattung --> http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2016/wegweisendes-mietwucher-urteil-bestaetigt/
(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 20.06.2016)