Hartz-IV-Bezieher dürfen einen befristeten Job wegen häufiger Sonntagsarbeit nicht einfach ablehnen. Auch wenn das Arbeitszeitgesetz 15 freie Sonntage im Jahr vorsieht, bedeutet dies nicht, dass bei einer kürzeren befristeten Beschäftigung die Sonntage anteilig vom Arbeitgeber gewährt werden müssen, entschied das Sozialgericht Leipzig in einem am Mittwoch, 22. Juni 2016, veröffentlichten Urteil (Az.: S 17 AS 4244/12).
-->> http://www.gegen-hartz.de/urteile/haeufige-sonntagsarbeit-auch-bei-hartz-iv.html (http://www.gegen-hartz.de/urteile/haeufige-sonntagsarbeit-auch-bei-hartz-iv.html)
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