Computerprogramm "Heikos 2.0" zur Berechnung angemessener Heizkosten ungeeignet.
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass das Computerprogramm "Heikos 2.0" der Stadt Heilbronn zur Berechnung angemessener Heizkosten ungeeignet ist und das Jobcenter eine Bezieher von Hartz IV-Leistungen daher Heizkosten nachzahlen muss.
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 23.06.2016 (AZ: S 15 AS 2759/12)
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