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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 09. Juli 2016, 16:57:27

Titel: BVerfG: Schutz bei Massenentlassung gilt auch bei Eltern in Elternzeit
Beitrag von: Meck am 09. Juli 2016, 16:57:27
Bei der Massenentlassung von Beschäftigten dürfen Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz nicht benachteiligt werden. So müssen auch Eltern in Elternzeit von stärkeren Schutzvorschriften bei einer Massenentlassung profitieren können, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch, 6. Juli 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 3634/13). Die Karlsruher Richter hoben damit ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt als frauendiskriminierend auf.

Mit Beschluss vom 8. Juni 2016 hob das Bundesverfassungsgericht das BAG-Urteil auf. Es verstoße gegen den Gleichheitssatz, die Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit ihrer Elternzeit ,,vom Anwendungsbereich des Massenentlassungsschutzes auszuschließen".


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/keine-massenentlassung-in-der-elternzeit.php
Titel: Re: BVerfG: Schutz bei Massenentlassung gilt auch bei Eltern in Elternzeit
Beitrag von: Gast26342 am 09. Juli 2016, 23:45:54
Direkt zur Entscheidung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/06/rk20160608_1bvr363413.html