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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: koenigecki am 21. Juli 2016, 11:22:39

Titel: SG verpflichtet Jobcenter zur Zahlung von 2.000 Euro Verschuldenskosten
Beitrag von: koenigecki am 21. Juli 2016, 11:22:39
Missbräuchliche Prozessführung des Heilbronner Jobcenters führt zur Erstattung von Verschuldungskosten.

Uneinsichtiger Prozessvertreter des Heilbronner Jobcenters verursacht Verschuldenskosten in Höhe von insgesamt € 2.000,00.
21.07.2016

Mit zwei Urteilen vom 23.06.2016 hat das Sozialgericht Heilbronn das Jobcenter Heilbronn zur Zahlung von insgesamt 2.000 Euro Verschuldenskosten verpflichtet.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/kostenentscheidung-bei-verschulden-sozialgericht-verpflichtet-jobcenter-zur-zahlung-von-2000-euro-verschuldenskosten/?type=999
Titel: Re: SG verpflichtet Jobcenter zur Zahlung von 2.000 Euro Verschuldenskosten
Beitrag von: Gast38171 am 21. Juli 2016, 11:58:57
Na endlich bekommt auch mal ein JC die Quittung für unnötige Gerichtsverfahren. Ich hoffe das noch mehr SGs nachziehen und die JCs in die Schranken weist. Dann dauert es vielleicht nicht mehr so lange bis man sein Recht bekommt und Widerspruchsverfahren und Klagen nicht mehr von den JCs provoziert werden.
Titel: Re: SG verpflichtet Jobcenter zur Zahlung von 2.000 Euro Verschuldenskosten
Beitrag von: Gast26342 am 21. Juli 2016, 14:03:25
Hatten wir das nicht schon mal?