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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 28. Juli 2016, 06:30:38

Titel: BSG: Elterngeld zählt für Hartz-IV-Empfänger weiter als Einkommen
Beitrag von: Meck am 28. Juli 2016, 06:30:38
Es bleibt dabei: Auch bei Geringverdienern zählt Elterngeld als Einkommen. Bei Hartz-IV-Empfängern wird es bei der Ermittlung des Kinderzuschlags verrechnet. Ein Vater ist vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit dem Versuch gescheitert, dies zu ändern. Die Klage des Vaters wurde von den höchsten deutschen Sozialrichtern als unzulässig verworfen (B 4 AS 25/15 R). Die gesetzlichen Anforderungen seien nicht erfüllt, sagte der Vorsitzende Richter in Kassel.

Auch bei Geringverdienern wird das Elterngeld bei der Berechnung des Kinderzuschlags als Einkommen angerechnet (Az: B 4 KG 2/14 R). Wie das BSG entschied, verstößt die Regelung nicht gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.


-->> http://www.t-online.de/eltern/familie/id_78511786/bundessozialgericht-elterngeld-zaehlt-fuer-hartz-iv-empfaenger-als-einkommen.html

-->> https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=B%204%20KG%202/14%20R