Erhalten Leistungsberechtigte für eine verspätete Hartz-IV-Nachzahlung auch Zinsen vom Jobcenter ausgezahlt, können sie diese behalten. Das Jobcenter darf die ausgezahlten Zinsen später nicht als Einkommen wieder mindernd auf die Hartz-IV-Leistung anrechnen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 21. Juni 2016 (Az.: L 9 AS 4918/14). Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließen die Stuttgarter Richter die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu.
-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-zinsen-auf-nachzahlungen-kein-einkommen.php
-->> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186196
Entschädigungszweck. Na da bin ich mal gespannt, ob sich bei der Armenpolizei Widerstand regt.