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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 09. August 2016, 11:55:43

Titel: BGH: Mietkündigung wegen zu spät vom Jobcenter gezahlter Miete
Beitrag von: Meck am 09. August 2016, 11:55:43
Zahlt das Jobcenter direkt an den Vermieter eines Hartz-IV-Beziehers immer wieder unpünktlich die Miete, kann die Kündigung des Mietverhältnisses drohen. Denn ist der Vermieter auf den pünktlichen Erhalt der Miete angewiesen und treffen höhere Mietzahlungen häufig zu spät ein, kann dies einen wichtigen Grund für eine Kündigung darstellen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 29. Juni 2016 (Az.: VIII ZR 173/15). Der Mieter könne damit zur Räumung der Wohnung verpflichtet sein, auch wenn er für die unpünktlichen Mietzahlungen des Jobcenters nichts kann.

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-mietkuendigung-durch-das-jobcenter.php

-->> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VIII%20ZR%20173/15&nr=75391
Titel: Re: BGH: Mietkündigung wegen zu spät vom Jobcenter gezahlter Miete
Beitrag von: Unwissender am 11. August 2016, 10:15:13
Und deswegen soll man sich (als Vertragspartner) um die Miete selber kümmern, weil das mit den JC nicht immer hinhaut! So gerät man unschuldig in die Wohnungslosigkeit und bekommt mit 99% wohl auch keine mehr ...