Pauschalbetrag von 149 Euro für Ausstattung eines Einpersonenhaushalts mit Gardinen und Rollos angemessen.
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Jobcenter im Rahmen von Erstausstattungen (hier eine Beihilfe zur Anschaffung von Gardinen) auf Pauschalen zurückgreifen dürfen. Eine Pauschale in Höhe von 149 Euro für die Ausstattung von drei Zimmern mit Gardinen ist nicht zu beanstanden (S 2 AS 3427/14).
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