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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 15. August 2016, 14:13:51

Titel: SG Stuttgart: Jobcenter darf im Rahmen von Erstausstattungen Pauschalen zahlen
Beitrag von: Meck am 15. August 2016, 14:13:51
Pauschalbetrag von 149 Euro für Ausstattung eines Ein­personen­haushalts mit Gardinen und Rollos angemessen.

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Jobcenter im Rahmen von Erstausstattungen (hier eine Beihilfe zur Anschaffung von Gardinen) auf Pauschalen zurückgreifen dürfen. Eine Pauschale in Höhe von 149 Euro für die Ausstattung von drei Zimmern mit Gardinen ist nicht zu beanstanden (S 2 AS 3427/14).


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