Bewerber mit Schwerbehinderung muss zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Arbeitgeber darf nicht allein aufgrund der Bewerbungsunterlagen von fehlender erforderlicher Eignung des Bewerbers ausgehen.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein öffentlicher Arbeitgeber bei einem Bewerbungsverfahren dazu verpflichtet ist, einen Bewerber mit einer Schwerbehinderung zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Der Arbeitgeber darf nicht allein aufgrund der Bewerbungsunterlagen davon ausgehen, dass dem Bewerber die erforderliche Eignung für die ausgeschriebene Stelle fehlt (8 AZR 375/15).
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Das ist dann aber den nichtbehinerten ungerecht gegenüber. Bei denen darf dann auf Grund der Bewerbungsunterlagen von fehlender Eignung des Bewerbers ausgegangen werden ohne einzuladen. Da würde ich aber als nichtbehinderter wegen Diskriminierung vor Gericht ziehen.
Angela
na toll ... führt also zu noch mehr frustrierenden Vorstellungsgesprächergebnissen ... :(