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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 15. August 2016, 14:32:30

Titel: BAG: Bewerber mit Schwerbehinderung - Einladung zum Vorstellungs­gespräch
Beitrag von: Meck am 15. August 2016, 14:32:30
Bewerber mit Schwerbehinderung muss zum Vorstellungs­gespräch eingeladen werden. Arbeitgeber darf nicht allein aufgrund der Bewerbungs­unterlagen von fehlender erforderlicher Eignung des Bewerbers ausgehen.

Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass ein öffentlicher Arbeitgeber bei einem Bewerbungsverfahren dazu verpflichtet ist, einen Bewerber mit einer Schwerbehinderung zu einem Vorstellungs­gespräch einzuladen. Der Arbeitgeber darf nicht allein aufgrund der Bewerbungs­unterlagen davon ausgehen, dass dem Bewerber die erforderliche Eignung für die ausgeschriebene Stelle fehlt (8 AZR 375/15).


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Titel: Re: BAG: Bewerber mit Schwerbehinderung - Einladung zum Vorstellungs­gespräch
Beitrag von: Angela1968 am 15. August 2016, 14:37:38
Das ist dann aber den nichtbehinerten ungerecht gegenüber. Bei denen darf dann auf Grund der Bewerbungsunterlagen von fehlender Eignung des Bewerbers ausgegangen werden ohne einzuladen. Da würde ich aber als nichtbehinderter wegen Diskriminierung vor Gericht ziehen.

Angela
Titel: Re: BAG: Bewerber mit Schwerbehinderung - Einladung zum Vorstellungs­gespräch
Beitrag von: Universum am 15. August 2016, 15:49:44
na toll ... führt also zu noch mehr frustrierenden Vorstellungsgesprächergebnissen ... :(