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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 30. September 2016, 06:22:50

Titel: SG Düsseldorf: Zinsen auf nachgezahlte Opferentschädigung mindern nicht Hartz IV
Beitrag von: Meck am 30. September 2016, 06:22:50
Erhalten Hartz-IV-Bezieher neben einer Opferentschädigung auch darauf angefallene Zinsen nachgezahlt, darf das Jobcenter diese nicht als Einkommen mindernd anrechnen. Wenn die Nachzahlung der Opferentschädigung selbst nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werde, müsse dies auch für die Zinsen gelten, entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem am Donnerstag, 29. September 2016, veröffentlichten Urteil (Az.: S 29 AS 4295/13).

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