Verstoß gegen zulässige Miethöhe bei Mietbeginn.
Eine Vermieterin wurde nach den Vorschriften über die sogenannte Mietpreisbremse zur Rückzahlung von überhöhter Miete verurteilt. Dies hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden. Damit liegt - soweit ersichtlich - erstmals ein Berliner Urteil vor, in dem es um Mietschutz in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt geht (AZ: 2 C 202/16).
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