Bürgergeld Forum - hartz.info

Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Gast7898 am 11. Oktober 2016, 19:56:35

Titel: Neue Unbilligkeitsverordnung bei Zwangsverrentung veröffentlicht.
Beitrag von: Gast7898 am 11. Oktober 2016, 19:56:35
Der neu aufgenommene Punkt zur Unbilligkeitsverordnung bei Zwangsverrentung ist jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

BGBl. I, 2016, Nr. 47, Seite 2210 >> PDF - Datei im Anhang .




Inkrafttreten: 1.1.2017


[gelöscht wegen Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Neue Unbilligkeitsverordnung bei Zwangsverrentung veröffentlicht.
Beitrag von: Alexa55 am 12. Oktober 2016, 10:34:28
Danke für diesen Hinweis, aber ich habe das jetzt 5 Mal gelesen und bin immer noch nicht ganz schlau daraus geworden.

Frage: Wenn ich momentan H4 in Höhe von 404 Euro + Miete + Mehrbedarf und die Befreiuung von "GEZ" bekomme ist das ein Gesamtsbetrag von ca. 900 Euro (fiktiver Betrag)

Meine zu erwartende Rente beträgt ca. 850 (auch fiktiv)Euro und davon muss ich dann auch den Mehrbedarf und die GEZ abdrücken. Heist das dann das ich nicht in die Zwangs-rente muss weil ich Grusi beantragen müßte?
Titel: Re: Neue Unbilligkeitsverordnung bei Zwangsverrentung veröffentlicht.
Beitrag von: Gast7898 am 13. Oktober 2016, 20:48:15
Zitat von: Alexa55 am 12. Oktober 2016, 10:34:28Heist das dann das ich nicht in die Zwangs-rente muss weil ich Grusi beantragen müßte?

Jupp. :sehrgut:
Titel: Re: Neue Unbilligkeitsverordnung bei Zwangsverrentung veröffentlicht.
Beitrag von: Alexa55 am 13. Oktober 2016, 21:26:14
 :sehrgut:    Danke - das ist doch recht erfreulich, zumindest für mich.
Titel: Re: Neue Unbilligkeitsverordnung bei Zwangsverrentung veröffentlicht.
Beitrag von: Gast12712 am 13. Oktober 2016, 23:23:53
Ich gehe freiwillig in die Zwangsverrentung. Heute meinen Rentenbescheid bekommen. Habe ab Dezember nach Abzug aller Kosten 300,00 Euro mehr zur Verfügung und kann den Ordner mit den Unterlagen des Jobcenters mit Genuss schreddern.  :grins:
Titel: Re: Neue Unbilligkeitsverordnung bei Zwangsverrentung veröffentlicht.
Beitrag von: Gast41629 am 22. Oktober 2016, 21:16:18
Zitat von: Alexa55 am 12. Oktober 2016, 10:34:28
Danke für diesen Hinweis, aber ich habe das jetzt 5 Mal gelesen und bin immer noch nicht ganz schlau daraus geworden.

Frage: Wenn ich momentan H4 in Höhe von 404 Euro + Miete + Mehrbedarf und die Befreiuung von "GEZ" bekomme ist das ein Gesamtsbetrag von ca. 900 Euro (fiktiver Betrag)

Meine zu erwartende Rente beträgt ca. 850 (auch fiktiv)Euro und davon muss ich dann auch den Mehrbedarf und die GEZ abdrücken. Heist das dann das ich nicht in die Zwangs-rente muss weil ich Grusi beantragen müßte?
Titel: Re: Neue Unbilligkeitsverordnung bei Zwangsverrentung veröffentlicht.
Beitrag von: Gast23419 am 24. Oktober 2016, 14:18:25
Hallo mal wieder Ihr Lieben

Wenn ich den Entwurf richtig verstanden habe bedeutet das aber auch...
sobald die Deckungssumme erreicht ist, kann mich das JC doch in Frührente schicken!

Es ist ein einfaches Rechenbeispiel:

aktuelle Rente
-  Abzug von den montl. 0,3% bis zum regulären Renteneintritt
- KuPF Versicherung
- GEZ
- Miete
Ist diese errechnete Summe auch nur leicht über dem aktuellen H4 Satz wird man in Frührente geschickt.

Die Rentenanpassung war dieses Jahr relativ hoch. Nächstes Jahr wird sie wieder nur 2- 3% betragen...wenn überhaupt so hoch?
Auf der anderen Seite wird darüber spekuliert, wie das Rentenniveau der neuen Bundesländer auf das im Westen angepasst werden kann. Es ist davon die Rede,  2018 damit zu beginnen und bis 2020 damit durch zu sein.

Das bedeutet für viele im augenblicklichen Grenzbereich, wer dieses Jahr noch verschont blieb...nächstes Jahr isser dran...
Rente auf H4 Niveau....ohne Aussicht auf Besserung...