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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 26. Oktober 2016, 14:48:01

Titel: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Meck am 26. Oktober 2016, 14:48:01
Ein neues Gesetz soll die Regeln für den Bezug von Hartz IV einfacher machen - nun ist ein erster Empfänger mit einer Verfassungsklage dagegen gescheitert. Der Mann, der mit Hartz IV sein Einkommen aufstockt, scheiterte schon an formalen Hürden, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Eine inhaltliche Überprüfung der Änderungen fand also gar nicht statt. Wie einige Dutzend anderer Kläger hatte sich der Mann auf einen Vordruck gestützt, der derzeit im Internet kursiert (Az. 1 BvR 1704/16).

-->> http://www.t-online.de/wirtschaft/id_79371880/wirtschaft-klage-gegen-hartz-iv-reform-gescheitert-online-muster-reicht-nicht.html (http://www.t-online.de/wirtschaft/id_79371880/wirtschaft-klage-gegen-hartz-iv-reform-gescheitert-online-muster-reicht-nicht.html)




Formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde gegen das SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz unzulässig. Wer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz erheben will, muss konkret darlegen, inwiefern das Gesetz bereits für den Beschwerdeführer unmittelbar, selbst und gegenwärtig eine Verletzung in Grundrechten bewirkt. Das gilt auch bei Nutzung einer im Internet verfügbaren ,,Vorlage" für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und damit eine unmittelbar gegen das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Rechtsvereinfachungsgesetz) gerichtete, formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

-->> http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-076.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-076.html)




Das Bundesverfassungsgericht wies Massenbeschwerden gegen die neuen Änderungen der Hartz-IV-Gesetze ab. Die Begründung lautet: Die Beschwerden erfüllen die Auflagen nicht. Die Beschwerden richteten sich gegen die Änderungen von Hartz IV im zweiten Buch des Sozialgesetzbuches im Sommer 2015. Seitdem ist es erschwert, Bescheide nachträglich zu überprüfen und den Jobcentern erleichtert, bei Mängeln in Anträgen Bußgelder zu verhängen.

Erwerbslosenintitiativen, Wohlfahrtsverbände und Menschenrechtsorganisationen laufen Sturm gegen diese Änderungen. Die Hartz-IV-Kritikern Inge Hannemann warb für eine Vorlage, die Betroffene für ein Verfassungsbeschwerde nutzen könnten. Demnach verletze das Hartz-IV-Gesetz zehn Grundrechte – Menschenwürde ebenso wie Rechtsweggarantie.

Diese Vorlage sieht das Verfassungsgericht nun als Kern des Problems an. Um die achtzig Betroffene nutzten das Muster und reichten eine individuelle Verfassungsbeschwerde ein. Und gerade darin sieht das Verfassungsgericht als Problem.


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/verfassungsgericht-lehnt-klage-gegen-hartz-iv-ab.php
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast38171 am 26. Oktober 2016, 16:05:11
Da die eigentlichen GG- Brüche durch die Anordnungen ( Verfeinerungen des SGB II) der BA entstehen, wäre es vllt. besser vor dem  Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof  zu klagen, als vor dem BVerfG.

Eine weitere Normenkontrolle ist vor dem Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) möglich. Es werden Rechtsnormen überprüft, die rangmäßig unter formellen Landesgesetzen, wie z. B. Rechtsverordnungen oder Satzungen, liegen. Eine juristische oder natürliche Person ist zur Antragsstellung befugt, wenn durch die Rechtsnorm einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt bzw. durch deren Anwendung ein Nachteil zu erwarten oder bereits entstanden ist (§ 47 I VwGO).
http://www.juraforum.de/lexikon/bundesverfassungsgericht-normenkontrolle
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 26. Oktober 2016, 16:18:47
Zitat von: Gast38171 am 26. Oktober 2016, 16:05:11
... wäre es vllt. besser vor dem  Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof  zu klagen, als vor dem BVerfG.

Oder vor dem Bundesfinanzhof? Letztlich geht es ja um die Finanzen von Hilfebedürftigen ...

Habe gerade keinen passenden Link zur Hand ...
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: AlterGaul am 26. Oktober 2016, 17:35:41
Zitat von: Orakel am 26. Oktober 2016, 16:18:47
Oder vor dem Bundesfinanzhof? Letztlich geht es ja um die Finanzen von Hilfebedürftigen ...

Der Vorteil wäre, dass es nur zwei Instanzen gibt. Das wäre zeitlich doch besser, als die sonst üblichen drei Instanzen.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast10987 am 27. Oktober 2016, 09:35:21
Was soll der Geiz
Da muss der EuGH dran.
Der EGMR.
Und die Verbrecher die das verabschiedet haben gleich vor den IStGH.
Sonst wird das alles nüscht.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 27. Oktober 2016, 09:53:32
Bleibt zu hoffen, dass die europäischen Richter mehr Ahnung von Kunstkeramik haben, denn die Musterklage wurde immerhin von einer Kunstkeramikerin entworfen!
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Hexe am 27. Oktober 2016, 15:12:04
 Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter,
wie auf allen Seiten die hier verlinkt wurden, wurde auf das Merkblatt des BVerfG verwiesen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/.../Merkblatt_node.html
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschreibt im Merkblatt die Voraussetzungen einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde, die immer individuell zu begründen ist und die auch nur in besonderen Fällen ohne Ausschöpfung des an Hürdenlauf mit zusätzlichen Hindernissen vergleichbaren Rechtsweges möglich wird.
Auch die Unzumutbarkeit des Rechtsweges muss begründet werden. Wenn man bedenkt, dass das Durchlaufen des Rechtsweges, beginnend mit einem Widerspruch durch alle Instanzen, ohne aufschiebende Wirkung der Beschwernis mehrere Jahre dauert, in der die unveräußerlichen Grundrechte nicht wahr genommen werden können, wird die Möglichkeit zur Begründung deutlich!
Also bitte, nicht einfach kopieren und abschicken, sondern Euren Befähigungen entsprechend der Sache Individualität verleihen!
Das Internet ist voller beschreibender Unwirklichkeiten aus nicht gezählten Foren und sozialen Netzwerken, die aus dem Zusammentreffen von Jobcentern als Exekutive des SGB II und der Betroffenheit zynisch genannter Kunden resultieren.
Diese individuelle Vielfalt muss an das Bundesverfassungsgericht kommuniziert werden!
Hier noch mal die Beispiele, wie man eine Verfassungsbeschwerde aufbauen kann:
Beispiel zur Verfassungsbeschwerde für unmittelbar vom SGB II Betroffene:
https://disiev.files.wordpress.com/.../0verfassungsbeschwerde...
Beispiel einer Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtsverschärfungen nicht unmittelbar Betroffener
https://disiev.files.wordpress.com/.../verfassungsbeschwerde_...
Antwort als Beispiel an das Bundesverfassungsgericht bei einer Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durch die RA-Abteilung, um diese Hürde zu nehmen
https://disiev.files.wordpress.com/.../3antwortanarabteilung....
Und hier noch einmal wichtig, dass Merkblatt zu einer Verfassungsbeschwerde. Jedermann und Jedefrau haben das Recht, eine Verfassungsbeschwerde wenn sie begründet wird einzureichen!
Der letzte mögliche Posttag ist der 31. Juli 2017. Diesen Zeitrahmen haben wir durch die Gesetzesänderungen (Rechtsverschärfungen) zur Verfügung.
Die Verfassungsbeschwerde muss persönlich dahingehend begründet werden, inwieweit die Grundrechte für den Beschwerdeführer selbst beeinträchtigt sind und warum der Rechtsweg nicht zumutbar ist!
http://www.bundesverfassungsgericht.de/.../Merkblatt_node.html

Wir hier verstehen uns nicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Bundesverfassungsrichter*Innen, sondern wollen die Ungeheuerlichkeiten, die in individueller Vielfalt durch das SGB II und erschwerend durch die Rechtsverschärfungen wirken, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung übermitteln. Der Raub unveräußerlicher Grundrechte durch die Politik und ihrer Lobby muss gestoppt werden, auch in Eurem und auch im Interesse Eurer Kinder und Enkel!

Diese Klarstellung wird aufgrund des Beschlusses des BVerfG vom 04. Oktober 2016 (1 BvR 1704/16) hier öffentlich.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/.../rk20161004_1bvr170...

Hier auch alles zu lesen:
https://disi-ev.de/bundesverfassungsgericht-lehnt-eine-ver.../

Noch einen Hinweis.
Die Beispiele der Verfassungsbeschwerde sind zugeschnitten auf die Rechtsverschärfungen. Das Netz ist voller weiterer Argumentationshilfen. Wer hier her gefunden hat, findet die Argumente oder Formulierungen die er braucht überall!
Hier eine kleine Auswahl:
Streitgespräch zwischen Wolfgang Nešković (Richter am Bundesgerichtshof a. D., ehemaliger Bundestagsabgeordneter) und Prof. Dr. Uwe Berlit:
https://www.youtube.com/watch?v=G_hOshhYj2c
Und besonders auch zu empfehlen, beide nachfolgenden Links!
Ein Beitrag Wolfgang Nešković und Isabel Erdem
http://www.wirtschaftundgesellschaft.de/.../sanktionen-bei-h.../
Statement von Prof. Dr. Stephan Lessenich zu einer Anhörung vor dem Bundestag
https://www.youtube.com/watch?v=faZ4nGHR_yE

Diese Seite ist keine Rechtsberatung, sondern stellt Beispiele zur Verfügung!
Auch alles hier zu erlesen:
https://disi-ev.de/bundesverfassungsgericht-lehnt-eine-ver.../

Quelle Hartz IV-Verschärfungen - Verfassungsbeschwerde bei FB
LG Hexe
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 27. Oktober 2016, 15:42:47
Das Online-Muster wird nicht besser, wenn es über hartz.info promotet wird!
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: AlterGaul am 27. Oktober 2016, 17:37:09
Zitat von: Orakel am 27. Oktober 2016, 09:53:32
Bleibt zu hoffen, dass die europäischen Richter mehr Ahnung von Kunstkeramik haben, denn die Musterklage wurde immerhin von einer Kunstkeramikerin entworfen!
War das die Journalistin über der wir uns vor ewigen Monaten schon mal "nett" drüber unterhalten haben?
Wäre die mal lieber in ihrem Beruf geblieben von dem sie hoffentlich mehr Ahnung hat, als Verfassungsbeschwerden und die als Laie zu schreiben.
Ich habe mal gelernt, dass man sich mit dem befassen soll von dem man auch Ahnung hat. Viele haben Hoffnung in die Hobbyjuristin gesetzt und jetzt hat sie gnandenlos die Quittung bekommen, weil sie einfach unfähig ist, wie eine Juristin zu schreiben oder zu argumentieren.

@Hexe
Einige deiner Links sind nicht mit dem aufrufbar, was dahinter sein soll.

Wir können hier ja mal von den anderen Hobbyjuristen Informationen zusammentragen und ihr diese dann zu schicken, in der Hoffnung, dass die Richter danach gütlicher zu ihr sind.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 27. Oktober 2016, 17:45:05
Zitat von: AlterGaul am 27. Oktober 2016, 17:37:09
War das die Journalistin ...

Sie bezeichnet sich selbst als freie Journalistin. So viel Zeit zur Correctness muss sein; schließlich ist sie auch hier frei von jeder Ausbildung!
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: AlterGaul am 27. Oktober 2016, 18:18:21
Zitat von: Orakel am 27. Oktober 2016, 17:45:05
Sie bezeichnet sich selbst als freie Journalistin. So viel Zeit zur Correctness muss sein; schließlich ist sie auch hier frei von jeder Ausbildung!

Wer freien Journalismus kann, der kann auch Verfassungsbeschwerden schreiben - oh obvious not  :wand:
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 27. Oktober 2016, 20:17:25
Zitat von: AlterGaul am 27. Oktober 2016, 17:37:09
Wir können hier ja mal von den anderen Hobbyjuristen Informationen zusammentragen ...

So ist der Aufruf

Zitat von: Hexe am 27. Oktober 2016, 15:12:04
Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter,

wohl auch zu verstehen. Jeder macht sich halt zum Obst, so gut er kann ... und DAS können offensichtlich manche sehr gut ...
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: oldhoefi am 27. Oktober 2016, 22:02:20
Tja...

,,Die VB wird mittels Beschluss als unzulässig zurückgewiesen werden. Das ist für mich so sicher wie das Amen in der Kirche. Alles andere wäre Illusion."

Zitat aus --> http://hartz.info/index.php?topic=102914.msg1112834#msg1112834
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Hexe am 27. Oktober 2016, 22:03:46
Ich sehe in dem Urteil des BVerfG.einen Hinweis,eine persönliche Betroffenheit zu begründen.Nicht mehr und nicht weniger ! Was zeichnet einige hier aus angeblich mehr zu wissen als andere !
Jura studiert ?Klagen geschrieben ?
LG Hexe
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 27. Oktober 2016, 22:07:33
Zitat von: Hexe am 27. Oktober 2016, 22:03:46
Jura studiert ?

Nicht notwendig, Keramik-Kurs reicht völlig aus ... Blöd nur, wenn Verfassungsrichter keinen Keramik-Kurs besucht, sondern Jura studiert haben.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast37751 am 28. Oktober 2016, 14:27:45
Zitat von: Orakel am 27. Oktober 2016, 17:45:05
Sie bezeichnet sich selbst als freie Journalistin.
Das heißt, sie ist arbeitslos?  :grins:

Zitat von: Hexe am 27. Oktober 2016, 22:03:46
Ich sehe in dem Urteil des BVerfG.einen Hinweis,eine persönliche Betroffenheit zu begründen.Nicht mehr und nicht weniger !
Es geht darum, darzulegen, warum man selbst, gegenwärtig und unmittelbar bereits durch das Gesetz und nicht erst durch den Umsetzungsakt beeinträchtigt ist. Gerade die Schickeria um Ralph Boes hat sich da ja im Rotweinwahn haarsträubende Begründungen ausgedacht.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast29894 am 28. Oktober 2016, 14:32:50
Diese Gruppe muss sich doch irgendwie finanzieren.
Da verstehe ich schlicht nicht, warum man sich nicht kompetente Leute ins Boot holt, die wenigstens rechtssichere Klagen verfassen können (nicht allein auf dieses Thema hier bezogen).
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Meck am 28. Oktober 2016, 14:43:43
Das Bundesverfassungsgericht wies Massenbeschwerden gegen die neuen Änderungen der Hartz-IV-Gesetze ab. Die Begründung lautet: Die Beschwerden erfüllen die Auflagen nicht. Die Beschwerden richteten sich gegen die Änderungen von Hartz IV im zweiten Buch des Sozialgesetzbuches im Sommer 2015. Seitdem ist es erschwert, Bescheide nachträglich zu überprüfen und den Jobcentern erleichtert, bei Mängeln in Anträgen Bußgelder zu verhängen.

Erwerbslosenintitiativen, Wohlfahrtsverbände und Menschenrechtsorganisationen laufen Sturm gegen diese Änderungen. Die Hartz-IV-Kritikern Inge Hannemann warb für eine Vorlage, die Betroffene für ein Verfassungsbeschwerde nutzen könnten. Demnach verletze das Hartz-IV-Gesetz zehn Grundrechte – Menschenwürde ebenso wie Rechtsweggarantie.

Diese Vorlage sieht das Verfassungsgericht nun als Kern des Problems an. Um die achtzig Betroffene nutzten das Muster und reichten eine individuelle Verfassungsbeschwerde ein. Und gerade darin sieht das Verfassungsgericht als Problem.


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/verfassungsgericht-lehnt-klage-gegen-hartz-iv-ab.php
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: AlterGaul am 28. Oktober 2016, 15:36:36
Vielleicht sollten wir alle einen Keramik Kurs machen um die juristischen Basics uns anzueignen.
Soviel dazu wenn ein Blinder anfängt von Farben zu schwätzen.  :wand:

Dann sollte unsere Keramikerin jetzt mal anfangen individuelle auf die Person zugeschnittene Verfassungsbeschwerden zu schreiben oder zu keramiken, vielleicht haben dann die Verfassungsrichter ein wenig mehr Verständnis.

Ich muss sagen die Begründung ist echt schon interessant gewesen. Jetzt kommen wahrscheinlich die Verschwörer aus ihren Ecken, dass das total unfair ist, dass die Verfassungsrichter von der Regierung bestochen worden sind bloss so zu entscheiden usw.

Mal schauen was da noch so folgt...
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 28. Oktober 2016, 16:34:35
Immerhin werden die Muster ja immer noch publiziert und hartnäckig promotet. Nach 80 gescheiterten Versuchen frage ich mich schon, wie uneinsichtig man/frau eigentlich sein muss. Nein, für mich lautet die Frage eigentlich anders, aber die Nutzungsbedingungen verbieten mir, die Frage so zu formulieren ...
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Hexe am 29. Oktober 2016, 16:25:49
Es scheinen hier ja ne menge schlauer User zu sein, wie sieht euer Beitrag gegen HartzIV aus , ausser andere permanent schlecht zu reden!
LG Hexe
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: oldhoefi am 29. Oktober 2016, 16:56:44
Zitat von: Hexe am 29. Oktober 2016, 16:25:49wie sieht euer Beitrag gegen HartzIV aus
Ich persönlich bin bestens damit ausgelastet.

Wohlgemerkt für lau, ohne Sponsoren und ohne Presserummel.

Wenn ich helfen kann, mache ich das aus freien Stücken und nicht, weil eine Hannemann, eine Bonath oder ein Boes große Reden schwingen.

Sorry @Hexe - aber in die Schublade ,,keinen Beitrag gegen H4 leisten" lasse ich mich ganz sicher nicht pressen.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast38171 am 29. Oktober 2016, 17:12:33
Zitat von: oldhoefi am 29. Oktober 2016, 16:56:44Sorry @Hexe - aber in die Schublade ,,keinen Beitrag gegen H4 leisten" lasse ich mich ganz sicher nicht pressen.

:sorry: @ oldhoefi, aber weshalb fühlst du dich angesprochen? Ich sehe nicht das @ Hexe jemand mit Namen (Nickname) betitelt hat. Deine Hilfestellungen gegen die Auswirkungen von Hartz IV sind übrigens  :sehrgut: und hier nicht weg zu denken, solange es diese Schandgesetze gibt.

LG  :bye: :flag:
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Hexe am 29. Oktober 2016, 17:14:54
Zitat von: oldhoefi am 29. Oktober 2016, 16:56:44
Sorry @Hexe - aber in die Schublade ,,keinen Beitrag gegen H4 leisten" lasse ich mich ganz sicher nicht pressen.


Sorry oldhoefi, es geht mir nicht um die Hilfe hier im Forum, die ist mehr als notwendig !
Das weis ich auch aus Erfahrung, und ohne die Hilfe von hier wäre es auch für mich nicht  zu bewältigen gewesen.

Es geht mir um die Frage das Systen an sich ab zu schaffen.Selbst wenn die Kläger keinen Erfolg haben sollten, warum immer dieses nachtreten.Es bezieht sich ausschließlich auf die Verfassungsbeschwerden.

Zitat von: oldhoefi am 27. Oktober 2016, 22:02:20Tja...

,,Die VB wird mittels Beschluss als unzulässig zurückgewiesen werden. Das ist für mich so sicher wie das Amen in der Kirche. Alles andere wäre Illusion."

Du hast damit niemanden persönlich angegriffen.

Es stellt sich mir die Frage, ob mit der Ablehnung vom Bundesverfassungsgericht , der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte frei wird .
Ich habe selbst schon mit dem Forum 7 Jahre klagen müssen, wobei die SG Richter Urteile des BSG falsch ausgelegt haben.

LG Hexe
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast29894 am 29. Oktober 2016, 17:27:38
Zitat von: Hexe am 29. Oktober 2016, 16:25:49
Es scheinen hier ja ne menge schlauer User zu sein, wie sieht euer Beitrag gegen HartzIV aus , ausser andere permanent schlecht zu reden!
LG Hexe

Und auch, wenn sie die Grenzen aufzeigen, helfen sie. Wenn jemand das Paragraphenfundament mitbringt, ist er nicht gleich gegen Hilfesuchende.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Hexe am 29. Oktober 2016, 17:37:53
Zitat von: Gast29894 am 29. Oktober 2016, 17:27:38Und auch, wenn sie die Grenzen aufzeigen, helfen sie. Wenn jemand das Paragraphenfundament mitbringt, ist er nicht gleich gegen Hilfesuchende.

@Knotenkurt, dabei muss man aber nicht persönlich werden !
Und wenn ich dass richtig sehe, ist eine Klage zurück gewiesen wurden.
LG Hexe
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: oldhoefi am 29. Oktober 2016, 17:44:23
Zitat von: Gast38171 am 29. Oktober 2016, 17:12:33@ oldhoefi, aber weshalb fühlst du dich angesprochen?
Und warum fühlst Du Dich angesprochen, wenn ich mich auf einen Beitrag von @Hexe beziehe? :wand:

----------

Zitat von: Hexe am 29. Oktober 2016, 17:14:54Sorry oldhoefi, es geht mir nicht um die Hilfe hier im Forum
Meine Hilfe beschränkt sich nicht nur auf das Forum – tut aber hier nichts zur Sache.

Zitat von: Hexe am 29. Oktober 2016, 17:14:54Selbst wenn die Kläger keinen Erfolg haben sollten, warum immer dieses nachtreten.Es bezieht sich ausschließlich auf die Verfassungsbeschwerden.
Wenn ich bemerke, dass der eingeschlagene Weg der falsche war, dann arbeite ich gründlich und fundiert daran oder lasse es ganz bleiben.

Deshalb finde ich es kontraproduktiv, weiterhin diese Verfassungsbeschwerde-Vorlage in dieser Form zu verbreiten, zumal sich das BVerfG dazu eindeutig erklärt hat.

Meine persönliche Meinung, an der ich auch festhalte.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Hexe am 29. Oktober 2016, 17:52:00
Zitat von: oldhoefi am 29. Oktober 2016, 17:44:23Meine Hilfe beschränkt sich nicht nur auf das Forum – tut aber hier nichts zur Sache.

Das habe ich auch nicht in Frage gestellt.

Zitat von: oldhoefi am 29. Oktober 2016, 17:44:23Wenn ich bemerke, dass der eingeschlagene Weg der falsche war, dann arbeite ich gründlich und fundiert daran oder lasse es ganz bleiben.

Du tritts aber nicht noch nach.

Zitat von: Hexe am 29. Oktober 2016, 17:37:53Deshalb finde ich es kontraproduktiv, weiterhin diese Verfassungsbeschwerde-Vorlage in dieser Form zu verbreiten, zumal sich das BVerfG dazu eindeutig erklärt hat.

Meine persönliche Meinung, an der ich auch festhalte.


Einige der Kläger sehen das eventuell anders. :flag:
LG Hexe
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 29. Oktober 2016, 18:12:51
Ich fühle mich angesprochen - nicht angegriffen - weil mir der Personenkult um dem den Zirkel des Hungerkünstlers aus dem Kreidekreis seit langem mächtig auf den Keks geht.

Wer nach mehr als achtzig gescheiterten Verfassungsbeschwerden immer noch dieses Muster publiziert, beweist keine Hartnäckigkeit, sondern eine von beispielloser Verantwortungslosigkeit getragene Inkompetenz. Der Hinweis, die Vorlage müsse "nur" mit Beispielen persönlicher Betroffenheit ergänzt werden, ändert daran nichts. Abgesehen davon wird ja auch nach wie vor ein "Muster für Nichtbetroffene" publiziert. Wie können eigentlich Nichtbetroffene persönlich betroffen sein? Man kann sich nicht auf der einen Seite über lange Verfahrensdauer beschweren und gleichzeitig Gerichte mit aussichtslosen, nicht substantiierten Klagen und Beschwerden überhäufen.

Was hat denn der Hungerkünstler aus dem Kreidekreis bislang erreicht? Nichts! Noch nicht einmal die Zahl seiner Anhänger wächst offensichtlich; man ist "unter sich". Sein Frust über seine Erfolglosigkeit ist inzwischen so groß, dass er Richter am SG Berlin öffentlich verhöhnt. Er mag ja daran glauben, dass er damit etwas erreicht, meinetwegen auch seine Gefolgschaft, aber mir sind die stillen Helfer im konkreten Einzelfall tausendmal lieber als jene, die ihre obskuren Phantasien in eine Kamera grinsen.

Aus gutem Grund hat @Ottokar alle Threads um den Hungerkünstler aus dem Kreidekreis aus diesem Forum verbannt. Ihm muss daher nicht über die Hintertür hier im Forum eine Plattform geboten werden. Wer seinem Guru die Füße küssen will, soll es tun - aber nicht hier!

Ich habe fertig!
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Hexe am 29. Oktober 2016, 18:43:13
Zitat von: Orakel am 29. Oktober 2016, 18:12:51Wer nach mehr als achtzig gescheiterten Verfassungsbeschwerden immer noch dieses Muster publiziert

Wo steht das 80 Verfassungsbeschwerden gescheitert sind ?

Zitat von: Orakel am 29. Oktober 2016, 18:12:51weil mir der Personenkult um dem den Zirkel des Hungerkünstlers aus dem Kreidekreis seit langem mächtig auf den Keks geht.

Deshalb muss du auch so herablassend schreiben ?

Zitat von: Orakel am 29. Oktober 2016, 18:12:51Was hat denn der Hungerkünstler aus dem Kreidekreis bislang erreicht?

Artikel in Junge Welt  (http://www.jungewelt.de/2016/08-03/021.php)

LG Hexe
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: MichaK am 29. Oktober 2016, 20:37:46
Zitat von: Orakel am 29. Oktober 2016, 18:12:51Er mag ja daran glauben, dass er damit etwas erreicht, meinetwegen auch seine Gefolgschaft, aber mir sind die stillen Helfer im konkreten Einzelfall tausendmal lieber als jene, die ihre obskuren Phantasien in eine Kamera grinsen.

was hast du gegen Kunst? Ich finde die Aktion als künstlerisches Mittel gut !  :cool:
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Angela1968 am 29. Oktober 2016, 20:53:06
Orakel,

auch wenn ich Herrn Boes, ich gehe mal davon aus das er gemeint ist, seinen Ideen etc. nichts abgewinnen kann, aber ich würde ihn immer nur als Herrn Boes bezeichnen wenn ich überhaupt von ihm rede. Ich gehe immer von aus das mich und meine Meinung auch nicht jeder mag und möchte aber wenigstens höflich mit meinem Namen angesprochen werden.

Wie fändest Du es wenn man Dich statt Orakel, Du blöder Idiot oder so betituliert? Da muss ich mal Hexe recht geben.

Angela
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast26342 am 29. Oktober 2016, 23:29:39
Zitat von: Hexe am 29. Oktober 2016, 18:43:13Wo steht das 80 Verfassungsbeschwerden gescheitert sind ?
Hier:
ZitatInzwischen haben sich bereits rund achtzig Personen der Vorlage bedient und individuell Verfassungsbeschwerde gegen die Hartz-IV-Novelle eingereicht. Anfangs wurden die Beschwerden ohne Begründung abgelehnt. Doch nun griffen die Richter einen Fall heraus, um zu erklären, wo das Problem liegt.
http://www.taz.de/Hartz-IV-Klagen-beim-Verfassungsgericht/!5349353/ (http://www.taz.de/Hartz-IV-Klagen-beim-Verfassungsgericht/!5349353/)
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Hexe am 29. Oktober 2016, 23:53:41
Die anderen 79 haben auch schon die gescheiterte Klage bekommen ?

Aus deinem Link dagobert :

Zuletzt waren allerdings zwei Massenverfassungsbeschwerden gegen den Handelsvertrag Ceta als zulässig akzeptiert worden. Eine Klage wurde von rund 125.000 Bürgern unterstützt, die andere von rund 68.000. Wenn es um europäische Rechtsakte oder um Sicherheitsgesetze geht, ist Karlsruhe traditionell großzügig, was die formalen Voraussetzungen für Verfassungsklagen angeht.

LG Hexe
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 30. Oktober 2016, 11:18:56
Das 9. ÄndG ist aber kein europäischer Rechtsakt!
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Hexe am 30. Oktober 2016, 13:00:29
Hungern ist zumutbar (https://www.jungewelt.de/2016/10-28/020.php)
LG Hexe
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast38171 am 30. Oktober 2016, 13:21:07
Zitat von: Orakel am 30. Oktober 2016, 11:18:56Das 9. ÄndG ist aber kein europäischer Rechtsakt!

Das ist richtig, nur verstößt es gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die auch die BRD anerkannt hat.
Denn Existenzentziehung durch Arbeitsvermittlungskörperschaften im Auftrag der Regierung, verstößt eindeutig dagegen. Rechtsweg hin oder her!
https://de.wikipedia.org/wiki/Charta_der_Grundrechte_der_Europ%C3%A4ischen_Union
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: NevAda am 30. Oktober 2016, 13:40:05
Im Gegensatz zu EU-Ländern, die gar keine Sozialhilfe kennen?
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: AxelK am 31. Oktober 2016, 22:25:27
@LadyMiou:

Zitat von: Gast38171 am 30. Oktober 2016, 13:21:07Denn Existenzentziehung durch Arbeitsvermittlungskörperschaften im Auftrag der Regierung, verstößt eindeutig dagegen.

Sagt wer? Sorry, aber ein eindeutiger Verstoß ist erst dann gegeben, wenn das zuständige Gericht diesen mittels Beschluss oder Urteil festgestellt hat. Problem an dieser Stelle ist: Es gibt zwar die Europäische Charta der Grundrechte,  es gibt aber blöderweise kein Gericht, vor dem eine Einzelperson eine Verletzung der Sozialcharta geltend machen könnte.

@Hexe:

Du (und vermutlich noch einige andere mehr) verrennst Dich in eine - aus meiner Sicht - völlig aussichtslose Richtung. Genau das jetzige Ergebnis habe ich hier schon vor Monaten vorhergesagt (oldhoefi hat mich freundlicherweise schon zitiert).

Warum war dieses Ergebnis vorhersehrbar? Ich versuche nochmal zu erklären:

Eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde kann nur dann zulässig (von begründet spreche ich mal gar nicht) sein, wenn plausibel und nachprüfbar dargelegt wird, dass der Beschwerdeführer ganz unmittelbar durch das Gesetz selbst in seinen Grundrechten verletzt wird, ohne das es dafür einer Anwendung des Gesetzes durch Verwaltungshandeln bedarf.

Kein Mensch ist durch irgendein Sozialgesetz direkt und unmittelbar, ohne die Anwendung des Gesetzes durch Verwaltungshandeln/Verwaltungsakt in seinen Grundrechten verletzt. Das Gesetz - in diesem Fall das Rechtsvereinfachungsgesetz - regelt die Grundlagen, aufgrund derer zum Beispiel eine Sanktion verhängt werden darf. Das Gesetz selbst verhängt aber keine Sanktion. Diese erfolgt vielmehr dadurch, dass das Jobcenter das Gesetz anwendet und einen Sanktionsbescheid erlässt. Erst mit Bekanntgabe diese Verwaltungsaktes wird - unterstellt, Sanktionen seien tatsächlich ohne wenn und aber grundgesetzwirdrig - in das Grundrecht des Betroffenen eingegriffen und nicht duch das Gesetz unmittelbar. Gegen den Sanktionsbescheid ist das Rechtsmittel des Widerspruchs und in der Folge Klage, Berufung, Revision, ggf. Nichtzulassungsbeschwerde, Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, gegeben. Erst wenn dieser Instanzenweg durchlaufen ist, ist die Verfassungsbeschwerde zulässig.

Auch auf dieses Subsidiaritätsprinzip hat das BVerfG jetzt in diesem Zusammenhang nochmal ausdrücklich hingeweisen, auch wenn das hier schon fast ein wenig untergeht. Ich sehe aus eben diesen Gründen im Bereich des Sozialrechts absolut keine Chance für irgendeinen Einzelnen, mit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde zum Erfolg zu kommen.

Abschließend noch meine ganz persönliche Erfahrung: Als seinerzeit das Regelbedarfsermittlungsgesetz verabschiedet wurde, war ich fest entschlossen, dagegen Rechtssatzverfassungsbeschwerde einzulegen. Nachdem der Rechtsanwalt, der mich ansonsten in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten vertreten hat, davon abgeraten hat, habe ich meine Rechtsschutzversicherung "geopfert" und mich einmal von einem reinen Verfassungsrechtler und einmal von einer auf Sozial-, Verfassungs- und Europarecht spezialisierten Kanzlei ausführlich beraten lassen. Beide kamen zu dem völlig eindeutigen und übereinstimmenden Ergebnis: Rechtssatzverfassungsbeschwerde im Bereich des Sozialrechts = no Chance.  Ich denke, die beiden wussten, wovon sie sprachen.

Also, auch wenn's mühsam und langwierig ist: Es muss auch weiterhin gegen die entsprechenden Verwaltungsakte Widerspruch eingelegt und der Instanzenweg beschritten werden, bevor es zum BVerfG geht.

Gruß,

RobinHood
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast38171 am 31. Oktober 2016, 22:35:13
@ RobinHood,

das habe ich schon verstanden, deshalb habe ich ja schon zu Anfang des Thread den Vorschlag gemacht sich an eine andere Gerichtsbarkeit zu wenden. Da die Grundrechtsverletzung hauptsächlich durch die Arbeitsweise (Anordnungen, Weisungen) der Selbstverwaltungskörperschaften (BA, Optionskummen) begangen werden.


Da die eigentlichen GG- Brüche durch die Anordnungen ( Verfeinerungen des SGB II) der BA entstehen, wäre es vllt. besser vor dem  Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof  zu klagen, als vor dem BVerfG.

Eine weitere Normenkontrolle ist vor dem Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) möglich. Es werden Rechtsnormen überprüft, die rangmäßig unter formellen Landesgesetzen, wie z. B. Rechtsverordnungen oder Satzungen, liegen. Eine juristische oder natürliche Person ist zur Antragsstellung befugt, wenn durch die Rechtsnorm einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt bzw. durch deren Anwendung ein Nachteil zu erwarten oder bereits entstanden ist (§ 47 I VwGO).
http://www.juraforum.de/lexikon/bundesverfassungsgericht-normenkontrolle
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 31. Oktober 2016, 22:44:47
Vergiss die VwGO!!!

Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit die Streitigkeiten nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sind. (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO)

Lesen und verstehen ...
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: AxelK am 31. Oktober 2016, 22:48:30
@Lady Miou:

Das SGB II ist allerdings ein Bundesgesetz und bei (vermeintlichen) Verstößen gegen das SGB II ist die Sozialgerichtsbarkeit zuständig und nicht die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Eine konkrete Normenkontrolle hinsichtlich eines Bundesgesetzes unterliegt ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht.

Bei den Anordnungen der BA handelt es sich im Wesentlichen um nichts anderes als um Dienstanweisungen, die keinen Verordnungs- oder Gesetzesrang haben. Eine Normenkontrolle hinsichtlich derartiger Weisungen dürfte m.E. rechtlich ausgeschlossen sein und in den alltäglichen gerichtlichen Verfahren spielen diese Weisungen - wenn überhaupt - allenfalls eine Rolle als Argumentationshilfe. Etwas anderes ergibt sich im Übrigen auch nicht aus dem von Dir verlinkten Beitrag in dem beispielhaft davon die Rede ist, dass Satzungen nach dem Baugesetzbuch der Normenkontrolle duch die Oberwaltungsgerichte  unterliegen. Weitere Beispiele könnten zum beispiel Hundesteuersatzungen oder Satzungen zur Erhebung von Kindergartenbeiträgen sein, nicht aber Dienstanweisungen oder Handlungsempfehlungen der BA.

Gruß,

RobinHood
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast29894 am 31. Oktober 2016, 22:49:00
Wer soll das denn bitte zahlen?
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast38171 am 31. Oktober 2016, 22:51:30
Moment, dort steht
Zitat von: Gast38171 am 31. Oktober 2016, 22:35:13Eine juristische oder natürliche Person ist zur Antragsstellung befugt

Wenn ich durch z.B. EAO der BA in meiner Freizügigkeit eingeschränkt werde, ist dieses eine Beeinträchtigung eines meiner Grundrechte, oder nicht?

Zitat von: Gast3336 am 31. Oktober 2016, 22:48:30Bei den Anordnungen der BA handelt es sich im Wesentlichen um nichts anderes als um Dienstanweisungen, die keinen Verordnungs- oder Gesetzesrang haben.

Sie haben Anordnungsvollmacht in machen Bereichen, durch Rechtsverordnung vom BMAS erhalten.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 31. Oktober 2016, 22:53:17
Ist es nicht! Übrigens hat sich zu dieser Frage das BVerfG bereits vor Jahren klar geäußert!
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: AxelK am 31. Oktober 2016, 23:03:47
@Lady Miou:

Zitat von: Gast38171 am 31. Oktober 2016, 22:51:30Wenn ich durch z.B. EAO der BA in meiner Freizügigkeit eingeschränkt werde, ist dieses eine Beeinträchtigung eines meiner Grundrechte, oder nicht?

Mal abgesehen davon, dass die EAO kein Gesetz ist, sind wir dann wieder beim direkt und unmittelbar. Du wirst nicht durch die EAO in deinem Grundrecht verletzt, sondern - wenn überhaupt - durch die Anwendung der EAO in Form eines Verwaltungsaktes, mit welchem Dir bereits bewilligte Leistungen aufgrund unerlaubter Ortsabwesenheit entzogen oder zurückgefordert werden.

Zitat von: Gast38171 am 31. Oktober 2016, 22:51:30Sie haben Anordnungsvollmacht in machen Bereichen, durch Rechtsverordnung vom BMAS erhalten.

Dienstanweisungen sind für die untergeordneten Mitarbeiter selbstverständlich zunächst einmal verbindlich. Mehr aber auch nicht. Und selbst wenn die Weisungen in Ausnahmefällen Verordnungscharakter haben: Eine Verordnung steht in der Rangfolge unterhalb eines Gesetzes und jedes Fachgericht kann für sich entscheiden, die Verordnung anzuwenden oder - wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit - eben auch nicht anzuwenden. Dafür bedarf es keiner Normenkontrolle, die zugegebenermaßen natürlich für mehr Rechtssicherheit sorgen würde.

Es bleibt aber dabei, dass eine Normenkontrolle hinsichtlich des Rechtsvereinfachungsgesetzes, und nur um das geht es in diesem Thread eigentlich, ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht obliegt.

Gruß,

RobinHood
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast38171 am 31. Oktober 2016, 23:23:51
Das man mit Klagen vorm BVerfG nicht weiterkommt, ist mir bewußt. Darum bin ich der Meinung das man es auf anderen Wegen angehen muss. Nicht mit Klagen gegen die Gesetze des SGB II, sondern unterhalb anfangen, bei den Anordnungen der Selbstverwaltungen.

Beispiel die EAO: laut dem SGB II hat man per Briefpost werktäglich erreichbar sein und muss sich im zeit- und ortsnahen Bereich aufhalten. Laut Anordnung der BA hat man sich im Umkreis von 2,5 Std. Hin- und Rückfahrt vom zuständigen JC aufzuhalten und dem zuständigen SB mitzuteilen wenn man sich auch ortsnah nicht an der Meldeadresse aufhält, bzw. Aufenthaltsadresse angeben. (Residenzpflicht)
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: oldhoefi am 01. November 2016, 00:03:08
@Lady Miou,

Zitat von: Gast38171 am 31. Oktober 2016, 23:23:51Nicht mit Klagen gegen die Gesetze des SGB II, sondern unterhalb anfangen, bei den Anordnungen der Selbstverwaltungen.
Liest Du eigentlich auch, was man schreibt?

Zitat von: Gast38171 am 31. Oktober 2016, 23:23:51Beispiel die EAO
--->
Zitat von: Gast3336 am 31. Oktober 2016, 23:03:47Mal abgesehen davon, dass die EAO kein Gesetz ist, sind wir dann wieder beim direkt und unmittelbar. Du wirst nicht durch die EAO in deinem Grundrecht verletzt, sondern - wenn überhaupt - durch die Anwendung der EAO in Form eines Verwaltungsaktes, mit welchem Dir bereits bewilligte Leistungen aufgrund unerlaubter Ortsabwesenheit entzogen oder zurückgefordert werden.
Wobei dann gegen den VA vorgegangen werden kann/muss, was wiederum dem sog. Subsidiaritätsprinzip entspricht.

BTT !!!
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 01. November 2016, 00:07:31
Zitat von: oldhoefi am 01. November 2016, 00:03:08
Liest Du eigentlich auch, was man schreibt?

Lesen vielleicht, mit Sicherheit versteht sie es aber nicht. Und genau darin besteht das Grundproblem der "Vorlagen-Entwerfer" und ihrer Unterstützer!
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: MichaK am 01. November 2016, 10:41:57
Zitat von: Gast3336 am 31. Oktober 2016, 22:25:27

Kein Mensch ist durch irgendein Sozialgesetz direkt und unmittelbar, ohne die Anwendung des Gesetzes durch Verwaltungshandeln/Verwaltungsakt in seinen Grundrechten verletzt.

Hallo,

doch. Das gibt es z.B., wenn der Rechtsweg mangels Rechtsgrundlage nicht eröffnet ist. Wenn beispielsweise durch eine Norm eine Gruppe von Leistungsempfängern von einer Leistungserhöhung ausgeschlossen wird....

Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast38171 am 01. November 2016, 11:30:27
der Antragsteller muss Betroffenheit in einem Recht geltend machen. Dies stellt allerdings nur eine Zulässigkeitshürde dar; ist die Antragstellung zulässig, überprüft das Gericht die Norm allgemein auf Rechtmäßigkeit, so dass auch eine Rechtswidrigkeit, die nicht auf einer Rechtsverletzung beruht, die Aufhebung der Rechtsnorm bewirken kann.
https://de.wikipedia.org/wiki/Normenkontrolle

Jeder ALG II Bezieher ist von der EAO betroffen, soviel zu direkt und unmittelbar. Von der Einschränkung seiner Freizügigkeit betroffen, sogar unter Androhung der kompletten Existenzentziehung (Einstellung der ALG II- Leistungen) bei Zuwiderhandelns, laut Anordnung. Wenn das keine Rechtsverletzung gegen Art.11 GG ist, weiß ich es auch nicht
https://dejure.org/gesetze/GG/11.html und das ohne Nennung des eingeschränkten Artikels.



Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 01. November 2016, 11:37:47
Vergiss es! Die Erreichbarkeitsanordnung schränkt das Recht auf Freizügigkeit nach Art. 11 GG nicht ein. Dazu hat sich das BVerfG bereits positioniert. PUNKT!

Wer Leistungen nach SGB II oder SGB III begehrt, kann nicht erwarten, das ihm die Leistungsträger hinterherlaufen!
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast38171 am 01. November 2016, 11:52:14
Zitat von: Orakel am 01. November 2016, 11:37:47Wer Leistungen nach SGB II oder SGB III begehrt, kann nicht erwarten, das ihm die Leistungsträger hinterherlaufen!

Das verlangt auch niemand, zumal es im SGB II geregelt ist, siehe zeit-und ortnah und Briefpostlich erreichbar.

Ich rede hier von der verschärften Anordnung der BA und vom Verwaltungsrecht, dem diese Selbstverwaltung wohl auch unterliegt.
Oder gibt es für solche Institutionen kein Recht an das sie sich halten müssen?
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: AxelK am 01. November 2016, 12:37:01
@Lady Miou:

Sorry, aber Dir scheint tatsächlich jegliches juristisches Grundverständnis zu fehlen. Ich mache einen letzten Versuch einer allgemein verständlichen Erklärung:

Die EAO ist von der Bundesagentur für Arbeit erlassen worden und gilt bundesweit einheitlich. Der Zugang zu einer direkten Normenkontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit scheitert demnach schon daran, dass es sich eben nicht um Landesrecht handelt.

Darüber hinaus regelt die EAO zwar die Residenzpflicht, führt aber im Falle eines Verstoßes dagegen eben nicht unmittelbar und ohne weiteres Verwaltungshandeln zu irgendeiner Konsequenz. Eine Konsequenz tritt vielmehr erst durch einen entsprechenden Verwaltungsakt ein, mit dem leistungen entzogen oder zurück gefordert werden. Das dieser Verwaltungsakt dann - unter anderem - auf den Regelungen der EAO basiert, ändert nichts daran, dass dieses Verwaltungshandeln zunächst erforderlich ist. Und gegen dieses Verwaltungshandeln ist der Rechtsweg über die Fachgerichte eröffnet, womit wir bei einer weiteren Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde wären, nämlich der Ausschöpfung des Rechtsweges.

Wenn das ganz so einfach wäre, wie Du zu meinen scheinst, dann würde es im Ergebnis überhaupt keine "normalen" Verfassungsbeschwerden mehr geben, sondern jeder, der sich durch irgendwelche gesetzlichen Regelungen eines neuen Gesetzes in seinen Grundrechten verletzt sieht, könnte direkt ein Nomenkontrollverfahren in die Wege leiten. So einfach ist das aber eben gerade nicht; weder auf Bundes- noch auf Landesebene, weder auf Ebene der Verfassungs- noch der Verwaltungsgerichte.

Gruß,

RobinHood
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: AlterGaul am 01. November 2016, 12:53:59
Zitat von: Gast3336 am 01. November 2016, 12:37:01
@Lady Miou:

Sorry, aber Dir scheint tatsächlich jegliches juristisches Grundverständnis zu fehlen. Ich mache einen letzten Versuch einer allgemein verständlichen Erklärung:

Das kannste dir sparen. Ich habe es auch bereits versucht und andere User ebenso. Leider fehlen ihr die kompletten Zusammenhänge im Bereich Staatsrecht/Verwaltungsrecht und Sozialrecht. Ausser nachplappern oder posten von Links kommen da keine sinnvollen Fakten. Wenn du eine Aussage von ihr widerlegt hast, kommt direkt eine weitere sinnfreie Aussage.
Deshalb spare dir einfach die Mühe und nutze deine Zeit sinnvoller.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 01. November 2016, 13:13:23
Zitat von: AlterGaul am 01. November 2016, 12:53:59
Deshalb spare dir einfach die Mühe und nutze deine Zeit sinnvoller.

Ob sich die Mühe wirklich lohnt, ist allerdings fraglich; sinnvoll ist der Aufwand allemal, weil sich die Erklärungen nicht nur @Lady Miou endlich hinter Ohren schreiben sollte!
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast38171 am 01. November 2016, 13:28:21
Danke, für die Aufklärung!  :bye: Das bestätigt meine Vermutung das Selbstverwaltungen in der BRD schalten und walten können wie sie wollen , wie damals im NS- Reich. Da es Normalbürgern unmöglich gemacht wird, dagegen vorzugehen.

Hieß es nicht mal, soetwas darf nie wieder geschehen?
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 01. November 2016, 13:31:54
Unbelehrbar und stur! Und offenkundig fehlt es nicht nur an juristischen Grundkenntnissen!
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast38171 am 01. November 2016, 13:40:25
Zitat von: Orakel am 01. November 2016, 13:31:54Unbelehrbar und stur! Und offenkundig fehlt es nicht nur an juristischen Grundkenntnissen!

Wenn die Juristerei die Menschlichkeit verliert, kann ich da sehr gut drauf verzichten.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 01. November 2016, 13:44:30
Na dann verzichte halt drauf! Wird allerdings weder dir noch Betroffenen helfen!

Du solltest aber auch auf dein pseudojuristisches Geschwurbel hier im Forum verzichten!!!
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: AlterGaul am 01. November 2016, 14:02:03
Zitat von: Gast38171 am 01. November 2016, 13:28:21
Danke, für die Aufklärung!  :bye: Das bestätigt meine Vermutung das Selbstverwaltungen in der BRD schalten und walten können wie sie wollen , wie damals im NS- Reich. Da es Normalbürgern unmöglich gemacht wird, dagegen vorzugehen.

Hieß es nicht mal, soetwas darf nie wieder geschehen?
Entweder irre ich mich oder ich bin falsch informiert, jedoch ist bei jedem Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei die besagt, dass man dagegen vorgehen kann. Das gilt sogar für Normalbürger. Ich würde mal vermuten, dass zu der von dir angesprochenen Zeit, das vorgehen gegen VAs ein wenig anders gewesen ist. Also ist dein Vergleich totaler Schwachsinn und entbeert jeglicher Grundlage.

Dazu kann ich mich selber zitieren:

Zitat von: AlterGaul am 01. November 2016, 12:53:59
Wenn du eine Aussage von ihr widerlegt hast, kommt direkt eine weitere sinnfreie Aussage.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: MichaK am 01. November 2016, 14:12:44
Zitat von: Gast38171 am 01. November 2016, 13:40:25
Wenn die Juristerei die Menschlichkeit verliert, kann ich da sehr gut drauf verzichten.

siehst du. Du musst dich für die Änderung der Eigentumsverhältnisse einsetzen, dann ändert sich auch die Juristerei. Nicht anders herum. Die Gesetze und deren Auslegung ist nicht mehr als der Ausdruck der Verhältnisse.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast38171 am 01. November 2016, 15:03:24
Zitat von: AlterGaul am 01. November 2016, 14:02:03Also ist dein Vergleich totaler Schwachsinn und entbeert jeglicher Grundlage.

Der einzige Unterschied ist die Ideologie die dahintersteht. Damals war es eine Rassenideologie und heute ist es eine Wirtschaftsideologie ( Wachstum um jeden Preis,Macht über alles für eine Minderheit), die all jene entrechtet die dieser Ideologie im Weg stehen.

Ja, man darf sich noch gegen die Auswirkungen im Einzelfall wehren, dadurch verschwinden die GG- Verletzungen aber nicht, sondern werden weiter gegen Millonen von Menschen genutzt.

Im Klartext: Man hat keine Möglichkeit, die Ursache zu beseitigen, sondern kann immer nur Symptome heilen.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 01. November 2016, 15:06:35
 :wand: :wand: :wand:

Ich weiß nicht, was du zu dir nimmst, aber du solltest das Zeug unbedingt absetzen!!!

Auf jeden Fall solltest du aber die Erklärungen von @RobinHood und anderen unkommentiert stehen lassen, nicht dass sie in deinem pseudojuristischen Geschwurbel untergehen! Oder ist gerade genau das deine Absicht???
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast38171 am 01. November 2016, 16:11:46
Zitat von: Orakel am 01. November 2016, 15:06:35Ich weiß nicht, was du zu dir nimmst, aber du solltest das Zeug unbedingt absetzen!!!

OT:Könntest du bitte persönliche Angriffe und Unterstellungen lassen?

Zitat von: Orakel am 01. November 2016, 15:06:35Oder ist gerade genau das deine Absicht???

Nein, ich bin auf der Suche nach einer Möglichkeit, die Ursache für diese menschenunwürdigen Regelungen zu beseitigen!
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: oldhoefi am 01. November 2016, 16:32:08
@Lady Miou,

nur mal so am Rande – da Du es offenbar nicht einsehen willst.

In DIESEM Thread geht es einzig und allein um den Beschluss des BVerfG.

Zitat von: Gast38171 am 01. November 2016, 16:11:46ich bin auf der Suche nach einer Möglichkeit, die Ursache für diese menschenunwürdigen Regelungen zu beseitigen!
Dann mache das im OT-Bereich und shreddere diesen Thread nicht weiter !!!

Zitat von: oldhoefi am 01. November 2016, 00:03:08BTT !!! 
Nun deutlich genug?
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast18959 am 03. November 2016, 20:57:59
Zitat von: Gast3336 am 31. Oktober 2016, 22:25:27Eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde kann nur dann zulässig (von begründet spreche ich mal gar nicht) sein, wenn plausibel und nachprüfbar dargelegt wird, dass der Beschwerdeführer ganz unmittelbar durch das Gesetz selbst in seinen Grundrechten verletzt wird, ohne das es dafür einer Anwendung des Gesetzes durch Verwaltungshandeln bedarf.

Sie wäre also nie zulässig

Gesetze werden doch wohl immer durch Verwaltungshandeln um- oder durchgesetzt, andernfalls wären sie lediglich dunkle Schrift auf hellem Papier, bedeutungslos.

Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 03. November 2016, 21:06:50
Für eine Rechtssatzbeschwerde ist Verwaltungshandeln nicht erforderlich.

Man muss es halt nur verstehen ...
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast38171 am 03. November 2016, 21:45:09
@ mir reichts,

hier kannst du nachlesen,

https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-gang-nach-karlsruhe-leitfaden-verfassungsbeschwerde-teil_088116.html

Ein Beschwerdeführer ist nur dann von einem Akt der öffentlichen Gewalt unmittelbar betroffen, wenn es für den Eingriff in seine Rechtssphäre keines weiteren Vollzugsakts bedarf. In der Regel bedürfen Rechtsvorschriften eines (weitergehenden) Vollzugakts, d.h. der Anwendung im einzelnen Fall durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, gegen die der Betroffene den Rechtsweg vor den zuständigen Gerichten erschöpfen muss. In aller Regel ist die Verfassungsbeschwerde daher in solchen Fällen erst nach der Entscheidung eines letztinstanzlichen Gerichts zulässig.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast18959 am 03. November 2016, 22:56:40
Zitat von: Gast38171 am 03. November 2016, 21:45:09In der Regel bedürfen Rechtsvorschriften eines (weitergehenden) Vollzugakts, d.h. der Anwendung im einzelnen Fall durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, gegen die der Betroffene den Rechtsweg vor den zuständigen Gerichten erschöpfen muss.

Meine Rede

Es heisst aber auch :

ZitatNur ausnahmsweise ist eine Rechtswegerschöpfung nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG nicht erforderlich, wenn die Sache entweder von allgemeiner Bedeutung ist oder dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil droht. Die Anforderungen an diese Ausnahme sind jedoch hoch.

Beispiel :

Ein midijobbender Hartzer möchte aus persönlichen Gründen seinen Arbeitsvertrag aufkündigen.
Nach Artikel 12 GG ist ihm dies erlaubt ohne staatliche Repressionen befürchten zu müssen.
Gemäss § 34 SGB II (Neufassung) kann der Hartzer aber nicht kündigen, weil er damit seinen Anspruch auf die - die Menschenwürde schützende Existenzsicherung (Art 1 GG) - verwirken würde. (Im Zweifel bis zum Ableben)

Er ist also bereits ohne behördliches Verwaltungshandeln unmittelbar betroffen weil er sein Recht nicht beanspruchen kann, es würden ihm aber auch schwere - unabwendbare Nachteile entstehen, sollte er dennoch von seinem Recht gebrauch machen und dann den Weg durch die Instanzen gehen müssen.

Über das Paradoxon der Feststellung des rechtlichen Anspruchs auf die Leistung durch die Behörde und die gleichzeitige Feststellung des Erstattungsanspruchs weil die Leistung zu Unrecht erbracht wird, brauchen wir dabei garnicht erst zu reden.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 03. November 2016, 23:48:57
Zitat von: Gast18959 am 03. November 2016, 22:56:40
Nach Artikel 12 GG ist ihm dies erlaubt ohne staatliche Repressionen befürchten zu müssen.

Und wenn du jetzt noch sagen könntest, woraus sich der Alimentierungsanspruch ergibt ...

Tipp: Art. 1 iVm Art. 20 GG ist es nicht ...
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast18959 am 04. November 2016, 00:36:19
Zitat von: Orakel am 03. November 2016, 23:48:57Tipp: Art. 1 iVm Art. 20 GG ist es nicht ...

jo, offensichtlich spinnen die :

http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010

                                     :scratch:
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 04. November 2016, 00:42:17
Zitat von: Orakel am 03. November 2016, 21:06:50
Man muss es halt nur verstehen ...
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast18959 am 04. November 2016, 00:52:21
"Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. "

Kann man das missverstehen ?
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 04. November 2016, 01:07:19
Sicher kann man das missverstehen; du beweist es doch gerade ...

Zitat von: Gast18959 am 03. November 2016, 22:56:40
Ein midijobbender Hartzer möchte aus persönlichen Gründen seinen Arbeitsvertrag aufkündigen.
Nach Artikel 12 GG ist ihm dies erlaubt ohne staatliche Repressionen befürchten zu müssen.

Daher noch einmal: Woraus ergibt sich der Alimentierungsanspruch, wenn jemand seine Lebensgrundlage aufgibt?

Ich habe noch einen Tipp: Befasse dich einmal mit dem Schutzbereich des Art. 12 GG ...
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: AlterGaul am 04. November 2016, 06:41:20
Zitat von: Orakel am 04. November 2016, 01:07:19
Ich habe noch einen Tipp: Befasse dich einmal mit dem Schutzbereich des Art. 12 GG ...
Ich glaube jetzt hast du ihn total verwirrt.
Manchmal helfen echt Vorlesungen in Jura um das gesamte Konstrukt im Staatsrecht mit der Verfassungsbeschwerde zu verstehen. Wenn jetzt noch die 3 Stufen Theorie dazu kommt ist das Chaos perfekt.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: TazD am 04. November 2016, 07:52:25
Zitat von: AlterGaul am 04. November 2016, 06:41:20
Zitat von: Orakel am 04. November 2016, 01:07:19
Ich habe noch einen Tipp: Befasse dich einmal mit dem Schutzbereich des Art. 12 GG ...
Ich glaube jetzt hast du ihn total verwirrt.
Manchmal helfen echt Vorlesungen in Jura um das gesamte Konstrukt im Staatsrecht mit der Verfassungsbeschwerde zu verstehen. Wenn jetzt noch die 3 Stufen Theorie dazu kommt ist das Chaos perfekt.
Die Schranken-Schranken-Prüfung nicht vergessen.  :grins:
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: MichaK am 04. November 2016, 10:51:42
Zitat von: Gast38171 am 03. November 2016, 21:45:09Ein Beschwerdeführer ist nur dann von einem Akt der öffentlichen Gewalt unmittelbar betroffen, wenn es für den Eingriff in seine Rechtssphäre keines weiteren Vollzugsakts bedarf.

ja, beispielsweise, wenn eine Norm zu einer Ungleichbehandlung führt, ohne dass ein Verwaltungsakt erlassen werden muss, der durch die Gerichte prüfbar wäre.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast38171 am 04. November 2016, 13:53:47
 :sorry: für OT: aber unsere angebliche Rechtstaatlichkeit erinnert doch sehr an das hier:
https://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk

Zitat von: MichaK am 04. November 2016, 10:51:42ja, beispielsweise, wenn eine Norm zu einer Ungleichbehandlung führt, ohne dass ein Verwaltungsakt erlassen werden muss, der durch die Gerichte prüfbar wäre.

Dann nenn mal eine Norm im ALG II, was erst durch einen Verwaltungsakt zustande kommt (Bewilligungsbescheid)!
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: MichaK am 04. November 2016, 14:38:28
Zitat von: Gast38171 am 04. November 2016, 13:53:47
Dann nenn mal eine Norm im ALG II, was erst durch einen Verwaltungsakt zustande kommt (Bewilligungsbescheid)!

wieso i c h ?
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Orakel am 04. November 2016, 15:00:17
Zitat von: Gast38171 am 04. November 2016, 13:53:47
Dann nenn mal eine Norm im ALG II, was erst durch einen Verwaltungsakt zustande kommt (Bewilligungsbescheid)!

Jetzt wird es interessant: Die Verletzung von Grundrechten durch einen Bewilligungsbescheid ...   :lachen:
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast38171 am 04. November 2016, 15:04:20
Zitat von: Orakel am 04. November 2016, 15:00:17Jetzt wird es interessant: Die Verletzung von Grundrechten durch einen Bewilligungsbescheid ...   

Man merkt das du wieder absichtlich auf dem Schlau stehst!
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast29894 am 04. November 2016, 15:33:14
Zitat von: Gast38171 am 04. November 2016, 13:53:47


Zitat von: MichaK am 04. November 2016, 10:51:42ja, beispielsweise, wenn eine Norm zu einer Ungleichbehandlung führt, ohne dass ein Verwaltungsakt erlassen werden muss, der durch die Gerichte prüfbar wäre.

Dann nenn mal eine Norm im ALG II, was erst durch einen Verwaltungsakt zustande kommt (Bewilligungsbescheid)!

Für mich wäre das so etwas wie der § 175

Gehört natürlich nicht zu ALG II
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast18959 am 04. November 2016, 15:39:22
Zitat von: AlterGaul am 04. November 2016, 06:41:20Wenn jetzt noch die 3 Stufen Theorie dazu kommt ist das Chaos perfekt.

Dann beseitige mal dein verwirrtes Chaos    :coffee:

http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr11_ProfGroepl/lehre___nur_Pdfs_/lehre10/GRVorl/GR12.pdf


Zitat von: Orakel am 04. November 2016, 01:07:19Ich habe noch einen Tipp: Befasse dich einmal mit dem Schutzbereich des Art. 12 GG ...

Findet sich ebenfalls in der PDF

Zitat von: Orakel am 04. November 2016, 01:07:19Daher noch einmal: Woraus ergibt sich der Alimentierungsanspruch, wenn jemand seine Lebensgrundlage aufgibt?

Hat das BVerfG längst beantwortet :

Zitat(1) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens. Diese Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfGE 82, 60 <80>). Diese Pflicht besteht unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit (vgl. BVerfGE 35, 202 <235> ). Hieraus folgt, dass bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums, soweit es um die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit der Antragsteller geht, nur auf die gegenwärtige Lage abgestellt werden darf. Umstände der Vergangenheit dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie eindeutige Erkenntnisse über die gegenwärtige Lage des Anspruchstellers ermöglichen. ....
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html

und wieso verbindest du den "Alimentierungsanspruch" mit dem Schutzbereich von Art 12  ?
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: AlterGaul am 04. November 2016, 16:10:51
Zitat von: Orakel am 04. November 2016, 15:00:17
Jetzt wird es interessant: Die Verletzung von Grundrechten durch einen Bewilligungsbescheid ...   :lachen:

Das ist echt mal eine interessante Theorie. Ich denke wir sollten die UNO dafür anrufen, denn das geht ja gar nicht, dass ein Bewilligungsbescheid die Grundrechte verletzt. Waren die nicht auch irgendwie entfernterweise für Menschenrechte oder so zuständig? Ich glaube Saudi Arabien hat doch in irgendeinem Menschenrechterat den Vorsitz derzeit, weil Russland rausgeschmissen worden ist, wenn ich mich nicht irre.

Zitat von: Gast29894 am 04. November 2016, 15:33:14
Für mich wäre das so etwas wie der § 175
Von welchem Gesetz sprichst du?

Zitat von: Gast38171 am 04. November 2016, 13:53:47
Dann nenn mal eine Norm im ALG II, was erst durch einen Verwaltungsakt zustande kommt (Bewilligungsbescheid)!
Was meinst du mit Norm? Erläutere das doch mal ein wenig bitte.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast29894 am 04. November 2016, 16:14:32
Zitat von: AlterGaul am 04. November 2016, 16:10:51

Zitat von: Gast29894 am 04. November 2016, 15:33:14
Für mich wäre das so etwas wie der § 175
Von welchem Gesetz sprichst du?



Sry, § 175 StGB

PS: Ich weiß, dass er nicht mehr anwendbar ist.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast18959 am 04. November 2016, 19:58:25
ZitatWo die von der Verfassung gezogene Grenze des Verbots erzwungener Arbeit im Sinne von Art. 12 Abs. 2 und 3 GG verläuft, läßt sich danach nur fallbezogen feststellen. Dabei gilt es im Auge zu behalten, daß Art. 12 Abs. 2 und 3 GG als Ausdruck bewußter Abkehr von Methoden, die die Person herabwürdigen und für totalitäre Herrschaftssysteme kennzeichnend sind, in enger Beziehung steht zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Achtung der Menschenwürde, auf deren Schutz alle staatliche Gewalt verpflichtet ist (Art. 1 Abs. 1 Satz 2, Art. 79 Abs. 3 GG). Gleichermaßen wird aber auch zu beachten sein, daß der Verfassungsgeber darüber hinaus schon jede Art zwangsweiser Heranziehung untersagen wollte, die auch nur im Ansatz die Gefahr begründet auszuufern, mißbraucht zu werden, und so in der Praxis zu einer Verletzung der Menschenwürde führen könnte. Dementsprechend sah er selbst herkömmliche, allgemeine, für alle gleiche öffentliche Dienstleistungsverpflichtungen als Zwang zu einer bestimmten Arbeit an; er ließ sie, weil unerläßlich und verhältnismäßig, als Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot des Arbeitszwangs ausdrücklich zu (Art. 12 Abs. 2 GG).
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv074102.html

Mehr muss wohl nicht zu § 31 Abs 1 Nr 2 SGB II und den daraus resultierenden Rechtsfolgen gesagt werden.

Ausser vielleicht zur Schröder-Agenda allgemein :

ZitatDer grundrechtliche Schutz richtet sich aber auch gegen Zwangs- oder Pflichtarbeit als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung (vgl. Art. 1 Buchst. b des Übereinkommens Nr. 105).

Ratifiziert 1959 !!!
http://www.migration-online.de/gesetz._aWQ9MTM3_.html
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: MichaK am 04. November 2016, 21:55:47
Zitat von: Orakel am 04. November 2016, 15:00:17
Jetzt wird es interessant: Die Verletzung von Grundrechten durch einen Bewilligungsbescheid ...   :lachen:

wäre ja nun unschwer in Verwaltungsakt umzudeuten. Das schafft sogar ein Jobcenter, solche Umdeutungen.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast29894 am 04. November 2016, 22:08:39
Der Lacher rührt wohl eher daher, dass einem etwas zugesprochen wird und man sich dennoch in seinen Grundrechten verletzt sieht
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: MichaK am 04. November 2016, 22:17:58
Zitat von: Gast29894 am 04. November 2016, 22:08:39
Der Lacher rührt wohl eher daher, dass einem etwas zugesprochen wird und man sich dennoch in seinen Grundrechten verletzt sieht

keine Ahnung, was es da zum Lachen gibt.
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast29894 am 04. November 2016, 22:22:45
Das solltest du die Person fragen.

Ich empfinde diese sich kugelnden Smilies ohnehin oftmals als höchst verletzend
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: Gast38171 am 04. November 2016, 22:24:31
Zitat von: MichaK am 04. November 2016, 21:55:47wäre ja nun unschwer in Verwaltungsakt umzudeuten. Das schafft sogar ein Jobcenter, solche Umdeutungen.

weshalb umdeuten? Ist doch gar nicht erforderlich.

Ein Bescheid ist ein Dienstschreiben, das in einer besonderen Form verfasst ist und das eine oder mehrere Regelungen enthält (Verwaltungsakt). Zur Form des Bescheids gehören regelmäßig Tenor, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bescheid
Titel: Re: BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht
Beitrag von: MichaK am 04. November 2016, 22:27:51
Zitat von: Gast38171 am 04. November 2016, 22:24:31
weshalb umdeuten? Ist doch gar nicht erforderlich.


Manch Jemand muss halt umdeuten unterlassen, damit er was zum Lachen hat. Die Psyche des geknechteten Menschen ist strange. So iss es halt.