Hartz IV: Alleinerziehenden kann auch bei Unterbringung des Kindes im Internat Mehrbedarf zustehen. Voraussetzungen sind regelmäßige Aufenthalte des Kindes zu Hause beim Elternteil.
Das Sozialgericht Wiesbaden hat entschieden, dass einem alleinerziehenden Elternteil auch dann ein Mehrbedarf nach dem SGB II zustehen kann, wenn das Kind während der Woche regelmäßig in einem Internat untergebracht ist.
Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 02.11.2016 - Az.: S 5 AS 306/13
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