BGH erklärt Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen für unwirksam. Klausel weicht vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine "Darlehensgebühr" in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.11.2016 - XI ZR 552/15
-->> http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23404