Rechtsverletzungen begründen schwerwiegendes Ausweisungsinteresse im Sinne der ausländerrechtlichen Bestimmungen.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Ausweisung eines Ausländers für rechtmäßig erklärt, der ohne die erforderliche ausländerrechtliche Erlaubnis zunächst in einem nicht selbständigen Arbeitsverhältnis arbeitete, danach als Abbruchunternehmer selbständig tätig war und zudem einen Ausländer beschäftigte, der hierzu nicht berechtigt war.
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.10.2016 - 3 K 349/16.KO
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