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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 09. November 2016, 11:18:28

Titel: SG Dortmund: Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Beschäftigungs­verhältnis
Beitrag von: Meck am 09. November 2016, 11:18:28
Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Beschäftigungs­verhältnis möglich. Für Arbeitslosigkeit genügt faktische Beschäftigungs­losigkeit.

Meldet sich eine Beschäftigte arbeitslos, die sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an ihrem Arbeitsplatz tätig zu sein, kann sie Arbeitslosengeld beanspruchen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 10.10.2016 - S 31 AL 84/16


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