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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 09. November 2016, 12:48:54

Titel: LSG: Jobcenter muss nicht VHS-Kurs „Realschulabschluss“ bezahlen
Beitrag von: Meck am 09. November 2016, 12:48:54
Hartz-IV-Bezieher können sich grundsätzlich nicht die Kosten für einen Volkshochschulkurs ,,Realschulabschluss" vom Jobcenter erstatten lassen. Hierbei handele es sich nicht um einen erstattungsfähigen laufenden und unabweisbaren Mehrbedarf, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am 7. November 2016 veröffentlichten Urteil (Az.: L 11 AS 48/15).

-->> https://www.anwalt.de/rechtstipps/jobcenter-muss-nicht-vhs-kurs-realschulabschluss-bezahlen_092012.html (https://www.anwalt.de/rechtstipps/jobcenter-muss-nicht-vhs-kurs-realschulabschluss-bezahlen_092012.html)

Volltext -->> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188394 (https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188394)




Ein ähnliches Urteil -->> LSG Rheinland-Pfalz: Anspruch auf VHS-Kurs für mittlere Reife (Hartz IV) (http://hartz.info/index.php?topic=101555.0)

Zitat von: Meck am 13. Mai 2016, 18:29:36

Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Kostenübernahme für VHS-Kurs-Schulbedarf zur Vorbereitung auf Realschulabschluss. Anspruch auf Übernahme der Schulgebühren besteht nicht.

Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") können Kosten für Schulbedarf auch für einen auf die Vorbereitung für den Erwerb des Haupt­schul­abschlusses gerichteten Kurs der Volkshochschule geltend machen. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.


-->> http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22605 (http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22605)