Job-com Düren hat "schlüssiges Konzept" zur Berechnung der Miete und Nebenkosten erstellen lassen. 5,65 Euro Bruttokaltmiete/qm für große Wohnungen (über 80 qm) angemessen.
LSG Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 24.11.2016 zum Urteil L 7 AS 723/16 vom 24.11.2016
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat am 24.11.2016 in einer Grundsatzentscheidung das seit 2013 geltende Konzept des Kreises Düren zu Berechnung der Unterkunftskosten für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II, "Hartz IV") bestätigt. Der 7. Senat hat eine Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Aachen zurückgewiesen.
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