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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 20. Dezember 2016, 06:50:51

Titel: BSG: Versicherungspauschale - Kein Hartz-IV mit 1-Euro-Schülerzusatzversicherung
Beitrag von: Meck am 20. Dezember 2016, 06:50:51
BSG verneint Anspruch auf Versicherungspauschale von 30 Euro.

Baden-württembergische Schulkinder im Hartz-IV-Bezug können nicht ein Euro pro Jahr für eine Schülerhaftpflichtversicherung zahlen und dafür monatlich 30 Euro Versicherungspauschale vom Jobcenter gewährt bekommen. Denn der eher symbolische Beitrag der in Baden-Württemberg üblichen Zusatzversicherung steht nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den abgesicherten Risiken, urteilte am Donnerstag, 8. Dezember 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 59/15 R).


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