BSG verneint Anspruch auf Versicherungspauschale von 30 Euro.
Baden-württembergische Schulkinder im Hartz-IV-Bezug können nicht ein Euro pro Jahr für eine Schülerhaftpflichtversicherung zahlen und dafür monatlich 30 Euro Versicherungspauschale vom Jobcenter gewährt bekommen. Denn der eher symbolische Beitrag der in Baden-Württemberg üblichen Zusatzversicherung steht nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den abgesicherten Risiken, urteilte am Donnerstag, 8. Dezember 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 59/15 R).
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