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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 16. Januar 2017, 13:19:15

Titel: SG Dortmund: Urlaubsanspruch auch für "schwierigen" Langzeitarbeitslosen
Beitrag von: Meck am 16. Januar 2017, 13:19:15
Ein Jobcenter muss die Zustimmung zu einer dreiwöchigen Urlaubsabwesenheit eines Langzeitarbeitslosen erteilen, soweit hierdurch die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Eine Sanktionierung unbotmäßigen Verhaltens des Arbeitslosen hat bei dieser Entscheidung zu unterbleiben.

SG Dortmund - Urteil S 19 AS 3947/16 vom 16.12.2016


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