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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 09. Februar 2017, 11:14:36

Titel: BSG: Hartz-IV-Aufstocker können Hundehaftpflichtversicherung nicht absetzen
Beitrag von: Meck am 09. Februar 2017, 11:14:36
Hartz-IV-Aufstocker bekommen für eine Hundehaftpflichtversicherung nicht mehr Geld. Dies gilt auch, wenn die Versicherung nach Landesrecht Pflicht ist, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 14 AS 10/16 R)

Wenn Erwerbstätigen ihr Einkommen für den Lebensunterhalt nicht reicht, bekommen sie ergänzende Hartz-IV-Leistungen. Solche sogenannten Aufstocker mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung können Beiträge zu Versicherungen teilweise von ihrem anzurechnenden Einkommen abziehen, insbesondere zu Pflichtversicherungen.


-->> http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/versichern-und-schuetzen/bundessozialgericht-hartz-iv-aufstocker-koennen-hundehaftpflicht-nicht-absetzen-14867878.html (http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/versichern-und-schuetzen/bundessozialgericht-hartz-iv-aufstocker-koennen-hundehaftpflicht-nicht-absetzen-14867878.html)




Das BSG hat entschieden, dass Beiträge, die für eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eines Hundes gezahlt werden, vom Halter nicht vom Einkommen abgesetzt werden können, um so höheres ergänzendes steuerfinanziertes Arbeitslosengeld II zu erhalten.

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