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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 15. Februar 2017, 10:21:44

Titel: SG Heilbronn: Jobcenter darf von Zwölfjähriger kein Geld zurückfordern
Beitrag von: Meck am 15. Februar 2017, 10:21:44
Das Jobcenter des Landkreises Schwäbisch Hall darf von einer Zwölfjährigen nach dem Tod ihres Vaters keine 20 000 Euro Hartz-IV-Leistungen zurückfordern. Es wäre für das Kind eine besondere Härte, als Erbin ihres Vaters in Anspruch genommen zu werden, teilte das Sozialgericht Heilbronn am Dienstag mit. Das Urteil (Az.: S 3 AS 682/15) ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

-->> https://www.swp.de/hechingen/nachrichten/suedwestumschau/jobcenter-darf-von-zwoelfjaehriger-kein-geld-zurueckfordern-14446564.html
Titel: Re: SG Heilbronn: Jobcenter darf von Zwölfjähriger kein Geld zurückfordern
Beitrag von: Gast35195 am 15. Februar 2017, 11:28:22
Nur zur Info auch wenn es für den zitierten Fall nicht zutreffend ist.

Der § 35 SGB II wurde zum 01.08.2016 komplett gestrichen, also keine Erbenhaftung mehr.

Titel: Re: SG Heilbronn: Jobcenter darf von Zwölfjähriger kein Geld zurückfordern
Beitrag von: Gast26342 am 15. Februar 2017, 11:36:53
Sieh mal in § 34 nach ...  :flag:
Titel: Re: SG Heilbronn: Jobcenter darf von Zwölfjähriger kein Geld zurückfordern
Beitrag von: Quinky am 15. Februar 2017, 12:23:34
Dagobert,

auch der § 34 kommt nicht in Frage, dann hätte der Erblasser VORSETZLICH das Jobcenter betrügen müssen. Das ist hier nicht der Fall. Auch ein ALGII-Empfänger darf Vermögen haben, siehe § 12 SGBII. Wenn jetzt eine Erbschaft eintritt, ist das ja kein Vorsatz. Somit kann die Erbenhaftung , ehemals § 35, nicht eintreten, da die 12jährige von dieser Erbschaft leben muß!
Ob diese Erbin ALGII/Sozialgeldempfängerin ist oder nicht, spielt keine Rolle

Gruß
Ernie
Titel: Re: SG Heilbronn: Jobcenter darf von Zwölfjähriger kein Geld zurückfordern
Beitrag von: Hexe am 15. Februar 2017, 12:26:26
Da wollte sich das JC wohl Leistungen erschleichen. Fällt das unter sozialwidriges Verhalten ?

Zitat aus dem Text:
Der Anspruch des Jobcenters scheitere auch daran, dass der maßgebliche Vermögenszuwachs erst nach Ende des Hartz-IV-Bezugs erfolgt sei, so das Gericht

LG Hexe