Wer staatliche Hilfen bekommt, kann vom Jobcenter gefördert werden, wenn er ein Unternehmen gründen will. Für Finanzgeschäfte gilt dieses System einem Urteil zufolge nicht.
Das Jobcenter muss einem Hartz-IV-Empfänger nicht den Einstieg in Börsentermingeschäfte finanzieren. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen geurteilt. Der langjährige Empfänger von Sozialleistungen hatte demnach 60.000 Euro Startkapital für Börsengeschäfte verlangt und dazu eine abenteuerliche Erfolgsprognose vorgelegt: Bei zehn Arbeitstagen und einer Erfolgsquote von mindestens 80 Prozent könne er monatlich 6.400 Euro verdienen (AZ: L 7 AS 1494/15)
-->> http://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/jobcenter-muss-keine-boersengeschaefte-finanzieren-100.html (http://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/jobcenter-muss-keine-boersengeschaefte-finanzieren-100.html)
Volltext -->> http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE170022963&psml=bsndprod.psml&max=true (http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE170022963&psml=bsndprod.psml&max=true)
Es wird immer schöner... die ticken nicht mehr richtig :wand:
Wieder einmal ein Beweis, wie potentiellen Existenzgründern massiv Steine in den Weg gelegt werden ...
@Orakel:
Haste das Schildchen :ironie: vergessen? :zwinker:
Wie kommst du darauf?