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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 04. März 2017, 12:37:13

Titel: SG Düsseldorf: 2000 Euro Nachhilfekosten – JC muss Betrag nicht ersetzen
Beitrag von: Meck am 04. März 2017, 12:37:13
Das Jobcenter muss Nachhilfekosten für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern übernehmen, wenn die Versetzung gefährdet ist. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden und die Klage einer Mutter abgewiesen, die gut 2000 Euro Nachhilfekosten für ihre Tochter ersetzt haben wollte.

Zwar sei diese als Schülerin in der neunten Klasse in Englisch und Mathe auf Note 4 abgerutscht, die Versetzung sei aber nicht gefährdet gewesen, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Nachhilfe habe einer möglichst guten mittleren Reife dienen sollen. Dies müsse das Jobcenter nicht finanzieren. Maßstab sei das Erreichen des Hauptschulabschlusses (Az.: S 21 AS 1690/15). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.


-->> http://www.ksta.de/nrw/hartz-iv-empfaenger-2000-euro-nachhilfekosten---jobcenter-muss-betrag-nicht-ersetzen-26135170




Hier noch ein anderes Thema (Beschluss vom 2. Juni 2016) zum Thema Nachhilfe -->> LSG Stuttgart: Chancenlose Nachhilfe muss Jobcenter nicht zahlen (http://hartz.info/index.php?topic=102046.0)