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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 14. März 2017, 11:58:59

Titel: EuGH: Arbeitgeber können Kopftuch im Job unter Umständen verbieten
Beitrag von: Meck am 14. März 2017, 11:58:59
Arbeitgeber dürfen muslimische Kopftücher und andere religiöse oder politische Zeichen grundsätzlich verbieten. Es muss dafür aber eine allgemeine Regel geben, die das Unternehmen neutral und diskriminierungsfrei durchsetzt, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Wünsche einiger Kunden reichen dagegen nicht aus. Für Tätigkeiten ohne Kundenkontakt kann demnach allerdings eine Rechtfertigung notwendig sein, wenn die Regel tatsächlich eine bestimmte Gruppe besonders trifft.

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