Arbeitgeber dürfen muslimische Kopftücher und andere religiöse oder politische Zeichen grundsätzlich verbieten. Es muss dafür aber eine allgemeine Regel geben, die das Unternehmen neutral und diskriminierungsfrei durchsetzt, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Wünsche einiger Kunden reichen dagegen nicht aus. Für Tätigkeiten ohne Kundenkontakt kann demnach allerdings eine Rechtfertigung notwendig sein, wenn die Regel tatsächlich eine bestimmte Gruppe besonders trifft.
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