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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 29. März 2017, 16:21:11

Titel: BGH stärkt Mieterschutz bei vorgeschobenen Eigenbedarfskündigungen
Beitrag von: Meck am 29. März 2017, 16:21:11
Vermieter müssen "stimmig" begründen, wenn bei einer Kündigung im Nachhinein der Eigenbedarf entfällt. Handelt es sich um eine "Vortäuschung", bestehe Schadenersatzanspruch, urteilte der BGH.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Mieterrechte bei mutmaßlich vorgetäuschten Eigenbedarfskündigungen ihrer Vermieter erheblich gestärkt. Vermieter müssen bei solch einem Verdacht in einer Beweislastumkehr "stimmig" erklären, warum sie die Wohnung nach Auszug des Mieters doch nicht selbst nutzen, entschied der BGH in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Vermietern droht damit Schadenersatz für Auszugskosten und höhere Mieten ihrer gekündigten Mieter. (Az. VIII ZR 44/16)


-->> http://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-aus-karlsruhe-bgh-staerkt-mieterschutz-bei-vorgeschobenen-eigenbedarfskuendigungen/19585732.html
Titel: Re: BGH stärkt Mieterschutz bei vorgeschobenen Eigenbedarfskündigungen
Beitrag von: coolio am 29. März 2017, 21:31:36
Das ist aber nicht wirklich neu.
Hllft eh nix, wenn der materielle und immaterielle Schaden schon eingetreten ist.
Leider gibts im BGB keine "uneidliche Falschaussage".