Regelbedarfe sind auch 2016 verfassungsgemäß
Sozialgericht Detmold erklärt Fortschreibung des Regelbedarfs für zulässig
Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass die Regelbedarfe für das Jahr 2016 als verfassungsgemäß anzusehen sind.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Klage eines Leistungsempfängers, der ab Januar 2016 höhere SGB II-Leistungen begehrte. Seiner Meinung nach durfte der Gesetzgeber die Regelbedarfe nicht um 1,5 % fortschreiben. Vielmehr hätte er diese durch ein neues Bundesgesetz unter Berücksichtigung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 neu regeln müssen. Auch habe er die Entwicklung der Strompreise nicht zeitnah bedacht und beim Stromkostenanteil in den Regelbedarfen berücksichtigt. Schließlich sei der Gesetzgeber bei der Fortschreibung von einem zu niedrigen Erwerbseinkommen ausgegangen, weil er den seit Anfang 2015 geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro nicht einbezogen habe.
weiterlesen (runter scrollen) --> http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Detmold_S-18-AS-23716_Regelbedarfe-sind-auch-2016-verfassungsgemaess.news24191.htm
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 17.11.2016 – AZ: S 18 AS 237/16 (nicht rechtskräftig)
Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190856
Anmerkung:
Die Berufung wurde zugelassen, derzeit anhängig beim LSG Nordrhein-Westfalen – AZ: L 12 AS 2430/16.
Dann be-rufen uns mal beim BSG
SG Detmold ist ja nu wirklich keine Hausnummer....
ich bin auch dafür, dass dies weiter hoch geht.
Traurig aber wahr.
Dann geht es eben durch die Instanzen.
Hier ( SG Detmold ist hier bei mir im Dreh zuständig ) tickt man eben etwas anders.
Gruß:
Born :coffee: