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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 11. Mai 2017, 10:58:24

Titel: BGH: Vermieter darf Mieter nicht für soziales Wohnprojekt rausschmeißen
Beitrag von: Meck am 11. Mai 2017, 10:58:24
Der Bundesgerichtshof hat es Vermietern einmal mehr erschwert, Mieter aus ihren Wohnungen drängen, wenn sie eine Immobilie neu kaufen. Im aktuellen Fall wollte ein Vermieter dem Mieter kündigen, um ein soziales Wohnprojekt umzusetzen.

Die Richter am BGH entschieden, dass der Vermieter dem Mieter nicht kündigen darf, weil der Vermieter weder ein berechtigtes Interesse an der Kündigung habe, noch einen hohen finanziellen Verlust einstecken müsse, wenn er sie nicht durchsetzen könnte (VIII ZR 292/15). Schon zuvor hatte der BGH in ähnlichen Fällen mieterfreundlich geurteilt (VIII ZR 45/16).

Das Urteil soll um 14:30 Uhr fallen.


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