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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: oldhoefi am 16. Mai 2017, 12:22:39

Titel: SG Leipzig: Krankengeldanspruch auch ohne förmliche AU-Bescheinigung
Beitrag von: oldhoefi am 16. Mai 2017, 12:22:39
Krankengeldanspruch kann auch ohne förmliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bestehen

Ich möchte auf ein wichtiges Urteil des SG Leipzig hinweisen. Darin hat das SG entschieden, dass der Anspruch auf Krankengeld im Einzelfall nicht zwingend voraussetzt, dass Arbeitsunfähigkeit förmlich bescheinigt wird. Auch eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, der auch nicht zwingend als Vertragsarzt im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung zugelassen sein muss, reiche aus. Ebenfalls dass die Bescheinigung rückwirkend ausgestellt werden könne.

Das ist zwar eine Einzelfallentscheidung, die aber einer Reihe von Menschen den Weg aus Hartz IV raus ins Krankengeld wieder eröffnen kann, weil bisher gnadenlos eine nahtlose Krankschreibung ab dem Entlassungstag aus dem Krankenhaus gefordert wird, sonst würde der Anspruch auf Krankengeld entfallen.

Sozialgericht Leipzig, Urteil vom 03.05.2017 – AZ: S 22 KR 75/16 (Volltext liegt noch nicht vor)

Terminbericht --> https://www.justiz.sachsen.de/sgl/content/1134.php

ebenso --> http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sg-leipzig-krankengeldanspruch-kann-auch-ohne-foermliche-bescheinigung-der-arbeitsunfaehigkeit-bestehen

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 07.05.2017)