Erhält ein Hartz-IV-Aufstocker wegen der Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens für ein Auto monatlich geringere Einkünfte ausbezahlt, muss deshalb das Jobcenter nicht mit höherem Arbeitslosengeld II einspringen. Grundsätzlich muss der Hartz-IV-Bezieher dafür geradestehen, wenn er ein Darlehen seines Arbeitgebers in Anspruch nimmt, urteilte am Mittwoch, 24. Mai 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 32/16 R). Dies gelte zumindest dann, wenn das Existenzminimum des Hartz-IV-Aufstockers trotz der Tilgung des Darlehens gedeckt ist.
-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/kein-hoeheres-hartz-iv-wegen-arbeitgeber-darlehen.php