Bürgergeld Forum - hartz.info

Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 25. Mai 2017, 12:02:20

Titel: BSG: Hartz-IV-Bezieher muss sich um Wohnungsverkauf bemühen
Beitrag von: Meck am 25. Mai 2017, 12:02:20
Hartz-IV-Bezieher muss sich um Wohnungsverkauf bemühen. BSG: Jobcenter muss andernfalls Eigentümer keine Hilfen gewähren.

Strengen sich Hartz-IV-Bezieher nicht an, ihre zu große Eigentumswohnung zu verkaufen, können sie nicht mit weiteren Hilfen vom Jobcenter rechnen. Lehnen sie jegliche Veräußerungsbemühungen ab, können sie weder einen Zuschuss zum Lebensunterhalt noch übergangsweise ein Darlehen beanspruchen, urteilte am Mittwoch, 24. Mai 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 16/16 R).


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-um-wohnungsverkauf-bemuehen.php