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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 14. Juni 2017, 16:56:33

Titel: OVG Nordrhein-Westfalen: Rundfunkbeiträge können nicht in bar bezahlt werden
Beitrag von: Meck am 14. Juni 2017, 16:56:33
Bargeldloser Zahlungsverkehr durch Ziele der Verwaltungs­vereinfachung und Kostenminimierung gerechtfertigt. Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass beitragspflichtige Rundfunkteilnehmer keinen Anspruch darauf haben, die fälligen Rundfunkbeiträge beim WDR in bar zu bezahlen.

Beschluss vom 13.06.2017 - 2 A 1351/16


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