Für Gesundheitsleistungen müssen sich auch Hilfebedürftige an ihre Krankenkasse wenden. In Ausnahmefällen müssen die Jobcenter (JC) zusätzlich zu den Leistungen der Krankenkasse Leistungen erbringen, wenn diese von den Krankenkassen nicht übernommenen Kosten ,,unabweisbar", also unbedingt notwendig, sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass die JC Gesundheitskosten für jede Art von Wunschmedizin übernehmen müssen (AZ: L 7 AS 167/17 B ER).
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