Das SG Dresden hat entschieden, dass die Deckelung der Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger in den Landkreisen Görlitz und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge rechtswidrig ist.
Die Konzepte der Landkreise Görlitz und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge seien nicht schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG. Die Deckelung der Unterkunftskosten für "Hartz IV"-Empfänger in diesen Landkreisen sei daher unwirksam, so das SG Dresden.
Erscheinungsdatum: 26.06.2017
Aktenzeichen: S 45 AS 380/16 und S 20 AS 3514/14
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