Jobcenter können zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten auch beim Besuch privater Waldorfschulen verpflichtet sein. Solange die Schule ein eigenes besonderes inhaltliches Schulprofil hat und mit dem Besuch dort die allgemeinen Bildungsziele erreicht werden, darf das Jobcenter nicht auf näher gelegene öffentliche Schulen verweisen, urteilte am Mittwoch, 5. Juli 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 29/16 R).
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