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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Alexa55 am 27. Juli 2017, 18:32:12

Titel: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 27. Juli 2017, 18:32:12
Hallo liebe Foris, ich stehe gerade etwas neben mir und überlege was ich jetzt machen kann. Vielleicht kann mir ja der reiche Erfahrungsschatz hier ein wenig helfen.
Heute bekam ich den neuen Bewilligungsbescheid, diesmal aber mit einem Zusatz der mich aus der Bahn geworfen hat.

Zur Erklärung: Ich, seit ca. 7 Jahren im Leistungsbezug, alle Bescheide die ich bis heute halbjährlich bekam wurden darlehnsweise gewährt weil ich Miteigentümer eines Einfamilienhauses bin. Diese Haus wird von meinem noch Ehemann bewohnt. (ich wohne in einem anderen Bundesland und zur Miete)Mit meinem heutigen Bescheid wurde mir ein geschätzter Wert des Hauses, abzüglich der eingetragenen Hypothek und des daraus resultierenden Vermögens mitgeteilt. Abzüglich des Freibetrages erhalte ich ab 1.8.17 bis 31.1.18 nur weiterhin Leistung darlehnsweise wenn ich den Landkreis zur Absicherung des Darlehens ins Grundbuch eintragen lasse. Alternativ könnte ich auch einen Kredit in besagter Höhe aufnehmen und davon leben und gleichzeitig den Kredit tilgen. Wie das gehen soll ist mir rechnerisch noch nicht klar geworden.

Ich erhalte also erst wieder Geld wenn der Landkreis im Grundbuch steht. Mir dreht sich momentan alles um und um, denn ich kann das Haus nicht verkaufen, da es mir nicht alleine gehört. Selbst wenn der Verkauf möglich wäre, geht das nicht einfach mal innerhalb von ein paar Tagen. Was soll ich jetzt bloß machen - ich bin ja dann ab 1.8 auch nicht mehr kranken versichert, kann keine Miete zahlen und wovon ich leben soll ist mir momentan auch nicht klar.

Kennt sich wer damit aus?

Danke und LG von Alexa



Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: MichaK am 27. Juli 2017, 19:12:17
mal von den zu erwartenden Antworten hier abgesehen...... hört sich für mich doch schwer nach Anwalt an. :zwinker:
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: coolio am 27. Juli 2017, 20:53:53
Ja -denke eher auch Anwalt (Beratungshilfe)
Einige Punkte halte ich für reichlich fragwürdig - und JC mit im Grundbuch???? ausgerechnet? Was rauchen die?
Vll. findest Du hier erste Ansätze:
Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.0)
... nur mal ins Ungewisse: Das Haus dürfte nicht verwertbar sein...
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 27. Juli 2017, 21:14:58
Ich bin am Suchen und finde immer nur so halbe Hinweise.

Das Haus gehört meinem Mann (er hat noch Arbeit) und mir je zur Hälfte, er wohnt drin und zahlt die Hypothek alleine. Einem Verkauf wird er nie und nimmer zustimmen, aber ich soll nach dem Willen des JC die Leistung für die nächsten 6 Monate als Darlehen erhalten und dafür das JC ins Grundbuch eintragen lassen. Das geht doch nicht ..... wenn ich das mache und den Löffel abgebe vererbe ich doch diese Grundschuld mit. Außerdem brauche ich noch bis Juni 2018 Leistung, erst dann erhalte ich Rente und das heißt die Grundschuld würde alle 6 Monate erhöht werden. Ja und sollte ich die Rente dann mal erhalten muss ich diese Grundschuld aus der Rente zurückzahlen. Das wären dann zwar wohl kleine monatliche Beträge, aber dennoch würde mir das Geld fehlen. Das ist aber erst mal zweitrangig.

Wie komme ich aus diesem Dilemma raus? In 4 Tagen stehe ich da ohne Geld und ohne Krankenversicherung........ Ironischerweise steht in dem Schreiben nämlich auch drinnen, das ich mich mit meiner KV in Verbindung setzen soll wegen einer freiwilligen Versicherung. Ja haben die noch alle Latten am Zaun, ich habe kein Geld zum Leben und soll mich freiwillig versichern.

Jetzt habe ich gespart und gespart um mir eine neue Brille zu kaufen und muss das Geld jetzt erst mal zum Leben nehmen. Oh man vielleicht laufe ich ja jetzt vor ein Auto weil ich nichts sehe und dann ist das Problem erledigt.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Angela1968 am 27. Juli 2017, 21:20:21
Dann fordere ihn auf das er Dir Deinen Anteil so auszahlt. Dir muss/kann es egal sein wie er das macht. Du bist diejenige die jetzt ohne Geld da steht.

Angela
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: coolio am 27. Juli 2017, 21:21:21
Nu bist Du schon so lange hier ... -->
ZitatHeute bekam ich den neuen Bewilligungsbescheid, diesmal aber mit einem Zusatz der mich aus der Bahn geworfen hat.
Dessen Texte mal lesen lassen!
Das mit dem Darlehen würde ich mal ganz in Ruhe betrachten, das muss nachträglich in einen Zuschuss umgewandelt werden, wenn sich das JC ausgetobt hat oder verloren hat...
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 27. Juli 2017, 21:39:31
@Angela - hast du schon mal versucht einem Nackten in die Tasche zu greifen. Mein Noch-Ehemann hat zwar Arbeit, aber er verdient nicht gerade viel und zahlt die Hypothek und alles was so zu einem Haus dazu gehört alleine.

@Coolio wie meinst du das "nu bist du schon lange hier????  Ich bin schon lange im Forum das stimmt allerdings.

Ich bekomme ja vorerst gar keine Leistung, erst wenn ich nachweisen kann, dass das JC im Grundbuch eingetragen wurde bzw. wird.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: coolio am 27. Juli 2017, 21:41:42
Lesen lassen!
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Angela1968 am 27. Juli 2017, 21:45:55
Ich habe nur übelegt was ich machen würde wenn ich duch eine nichtgenutzte Haushälfte kein Geld hätte. Für mich wäre eine Option Geld fordern, damit ich selbst welches habe. Da wäre mir egal ob er selbst welches hat. Dann muss er eben noch ne Hyptthek aufs Haus aufnehmen oder es vom eigenen Vemögen nehmen.

Aber gut, nehme weiterhin Rücksicht auf Deinen Noch Ehemann und stehe vor lauter Rücksicht ohne Geld da. Wenn er es Dir noch wert ist?

Angela

Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 27. Juli 2017, 21:50:28
@Angela, wenn ich noch in dem Haus wohnen würde, hätte ich auch kein Geld und noch dazu ständige Auseinandersetzungen. Aber gut, jeder hat das Recht auf seine Sicht der Dinge. Eine neue Hypothek aufs Haus ... das ist ja das Dilemma.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Angela1968 am 27. Juli 2017, 21:55:17
Wenn Du drin wohnen würdest käme die Frage nach der Verwertung Deiner Haushälfte nicht. Dann wüdest Du normal Deine Miete zusammen mit Deinem NochMann bekommen und Deine Di zustehenden andeen Leistungen. Da wäe alles viel einfacher für Dich.

Angela
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Gast29894 am 28. Juli 2017, 08:01:58
Lies dich mal in " Darlehen bei nicht sofortiger Vermögensverwertung (§24 Absatz 5, SGB II) " ein
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 28. Juli 2017, 13:27:16
Habe nun den Bescheid eingescannt und stelle ihn jetzt ein.  Die Beträge habe ich gelöscht. Ich glaube nicht, das diese irgendwas ändern würden.

Nur soviel habe ich mir ausgerechnet. Falls ich die geforderte Grundschuld für die nächsten 6 Monate eintragen liese, würde ich bei monatlichen Raten von 50 Euro ca. 7 Jahre daran abzahlen. Da ich voraussichtlich einen weiteren Antrag auf Darlehen im Januar 2018 stellen müsste, würde sich der Betrag verdoppel und ich müßte dann bis zur Löschung im Grundbuch 14 Jahre lang monatlich 50 Euro zahlen. Bis dahin wäre ich dann 79 Jahre alt und bekäme Rente. Für den Fall, das ich nach diesen 2 WBAs noch einmal Antrag stellen müsste, würde sich die Zeit dann auf 21 bzw. 28 Jahre verlängern, so das ich stolze 93 Jahre alt wäre wenn diese Grundschuld einmal gelöscht würde. Übrig bliebe dann noch die sowieso schon vorh. Hypothek die ja auch noch bezahlt werden muss.

Die 2te Möglichkeit wäre einen Kredit aufzunehmen und von der Kreditsumme meinen Lebensunterhalt und die monatliche Tilgung zu zahlen. Nur wer gibt mir so einen Kredit?

Kann mir bitte wer bei der Formulierung eines Widerspruchs helfend die Hand reichen. Der Wert des Hauses wurde viel zu hoch angesetzt, eine Vermietung meiner Haushälfte ist unrealistisch, da es ein kleines Einfamilienhaus mit nur einem Bad und einer Küche ist und die Wohnbereiche nicht abgrenzbar oder abschließbar sind.

[gelöscht durch Administrator Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 29. Juli 2017, 11:08:28
ist mein Anliegen so aussichtslos? Wenn ja da bitte den Beitrag löschen.

LG Alexa
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Sheherazade am 29. Juli 2017, 11:22:46
Zitat von: Alexa55 am 28. Juli 2017, 13:27:16
Die 2te Möglichkeit wäre einen Kredit aufzunehmen und von der Kreditsumme meinen Lebensunterhalt und die monatliche Tilgung zu zahlen. Nur wer gibt mir so einen Kredit?

Die erste, einzige und realitätsnaheste Möglichkeit, die ich sehe, ist, dass DEIN MANN diesen Kredit aufnimmt und dir deinen Hausanteil abkauft.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Gast31592 am 29. Juli 2017, 11:29:26
Wenn sich dein Mann komplett quer stellt, dann verlange von ihm erstmal Miete.
Das er deinen Kredit mit abbzahlt, hat damit übrigens nichts zu tun, sofern es keinen Vertrag zwischen euch gibt. Wenn er das freiwillig tut, entbindet ihn das nicht von der Mietzahlung für deinen Hausanteil.

Ist sicher alles nicht die schönste Art, aber du hast hier einfach keine andere Wahl.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 29. Juli 2017, 13:17:21
Ich möchte meinen noch Ehemann nicht unbedingt in Schutz nehmen, aber ich weiß genau das er sich gerade mal so über Wasser halten kann. Als ich vor fast 10 Jahren wegging habe ich schon längere Zeit von 15 Euro die Woche gelebt und er hat sich darum überhaupt nicht geschert. Ich möchte damit nur sagen, selbst wenn ich jetzt zurück ins Haus ginge (was absolut ausgeschlossen ist) wäre ich immer noch ohne Geld. Klar selbst bewohntes Eigenheim usw. das weiß ich alles, aber ich bin ja nicht ausgezogen weil es mir da sooooo gut ging und alles so richtig schön war.

Ich werde jetzt erst einmal Einspruch einlegen und das Amt bitten ein richtiges Wertgutachten machen zu lassen. Ich weiß ja wie kaputt im und am Haus alles ist. Wasserleitung dicht bzw. undicht, Heizung funktioniert wie ein Blinker mal an mal aus. Warmwasser gibt es auch nicht immer. Damit er wenigstens im Winter ein Zimmer warm hat, steht da jetzt ein normaler Ofen. Das Dach hätte schon lange neu gemacht werden müssen und die alten Verbundfenstern haben es auch hinter sich. Es gibt in dem Ort etliche besser erhaltene Häuser die schon lange zum Verkauf stehen.

Meine momentan größte Sorge ist die Krankenversicherung.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Gast31592 am 29. Juli 2017, 13:27:15
Zitat von: Alexa55 am 29. Juli 2017, 13:17:21
Ich möchte meinen noch Ehemann nicht unbedingt in Schutz nehmen, aber ich weiß genau das er sich gerade mal so über Wasser halten kann.

Ja und? Dir steht das Wasser dagegen gerade bereits 10cm über dem Kopf.  :weisnich: Verlange Miete von ihm oder eine Auszahlung. Du musst dich nicht um seine Finanzen kümmern, sondern um deine eigenen.  :scratch:

Wie stellst du dir das in Zukunft mit deiner Haushälfte vor? Ihm stillschweigend überlassen? Ignorieren?  :weisnich:

Krankenversichert bist du auch weiterhin, aber du wirst Schulden aufhäufen. Die Krankenkasse wird sich bei der melden und du musst Auskunft über deine Einkünfte geben. Wenn du keine hast zahlst du irgendwas bei 170 Euro/Monat.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Sheherazade am 29. Juli 2017, 13:42:03
Zitat von: Gast31592 am 29. Juli 2017, 13:27:15
Zitat von: Alexa55 am 29. Juli 2017, 13:17:21
Ich möchte meinen noch Ehemann nicht unbedingt in Schutz nehmen, aber ich weiß genau das er sich gerade mal so über Wasser halten kann.

Ja und? Dir steht das Wasser dagegen gerade bereits 10cm über dem Kopf.  :weisnich: Verlange Miete von ihm oder eine Auszahlung. Du musst dich nicht um seine Finanzen kümmern, sondern um deine eigenen.  :scratch:

Völlig richtig. Und zu dem Kümmern um die eigenen finanziellen Verhältnisse gehört nunmal auch, klare Eigentumsverhältnisse zu schaffen.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 29. Juli 2017, 14:04:40
Ok ich häufe Schulden an und weil ich über kein Einkommen verfüge zahle ich (wovon eigentlich) monatlich ca. 170 Euro an die Krankenkasse.


Ich habe immer und immer wieder sämtliche Möglichkeiten durchdacht. Haus verkaufen = vorher muss es ausgeräumt werden. Kosten für alles zusammen ca. 5000 Euro da auch noch Asbest entsorgt werden muss und das kann sehr teuer werden. Da ich Miteigentümer bin muss ich davon die Hälfte zahlen. Dann einen Makler beauftragen oder Anzeigen schalten = Kosten in unbekannter höhe. Wenn das Haus nicht schnell verkauft wird fallen entweder weiterhin Kosten für Energieträger an oder es muss alles still gelegt werden, was auch wieder kostet. Dann steht das Haus leer zum Verkauf und steht und steht und steht.......  Grundsteuer muss weiter gezahlt werden und die Hypothek läuft auch so lange weiter bis das Haus verkauft ist.

Wenn das so gemacht wird, muss ich von dem Geld das ich nicht habe auch noch den halben Kredit und  alle weiteren Kosten zur Hälfte zahlen bis dann vielleicht ein Käufer gefunden wird. Denn mein Noch-Ehemann wird dann die Kosten für den Kredit nicht mehr alleine zahlen, er muss ja dann für seine Wohnung Miete usw. zahlen.

Wenn ich jetzt weiter denke, das Haus ist dann irgendwann verkauft und der Erlös deckt nicht mal die Hypothek ab. Dann habe ich die halbe restliche Hypothek und die Schulden bei der Krankenkasse usw. auch noch obendrauf.

Allerdings werde ich wohl so lange nicht durchhalten können, denn ohne Geld kann ich keine Miete zahlen, bin also in einigen Wochen ohne Wohnung, habe nichts zu essen und bin nicht mehr versichert. Also werde ich dann wohl nicht mehr lange Sorgen haben müssen.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Gast31592 am 29. Juli 2017, 14:10:16
Zitat von: Alexa55 am 29. Juli 2017, 14:04:40

Allerdings werde ich wohl so lange nicht durchhalten können, denn ohne Geld kann ich keine Miete zahlen, bin also in einigen Wochen ohne Wohnung, habe nichts zu essen und bin nicht mehr versichert. Also werde ich dann wohl nicht mehr lange Sorgen haben müssen.

Wie gesagt, du bleibst versichert! Und wenn du deinem Mann so gar kein Haar krümmen willst, dann musst du doch wieder zurück in euer Haus ziehen. Man kann soetwas auch als WG aufziehen ohne das man sich oft über den Weg laufen muss. Wenn ihr die Scheidung eingereicht habt, seid ihr auch keine BG mehr. Dann bekommst du deinen Regelsatz, die Nebenkosten und natürlich deine Versicherung.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: NevAda am 29. Juli 2017, 14:20:18
Zitat von: Alexa55 am 27. Juli 2017, 21:14:58er wohnt drin und zahlt die Hypothek alleine
Stehst Du mit im Kreditvertrag?
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 29. Juli 2017, 14:21:41
nach knapp 2 Jahren WG? bin ich damals ausgezogen. Man kann sich in einem Einfamilienhaus mit nur einer Küche und einem Bad und einem Flur, einer Waschküche usw. nicht wirklich aus dem Weg gehen. Das geht morgens los, das Bad ist besetzt und man hat keine Zeit. In der Küche geht es weiter, man kocht sich was zum Mittag und der andere will auch gerade kochen. Alles bereits durch gemacht und da hilft weder ein Plan noch sonst irgendwas. ich weiß, andere schaffen das auch usw.

Ich kann und ich will das alles nicht noch einmal durchmachen. Seit knapp 10 Jahren lebe ich friedlich und ruhig alleine.

Ja ich stehe im Kreditvertrag und ich stehe im Grundbuch
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: NevAda am 29. Juli 2017, 14:26:22
Ich arbeite zu ganz anderen Zeiten wie mein Ex-Mann (=Noch-Mitbewohner). Wir laufen uns (in einer 3-Zimmer-Wohnung) über den Weg. Aber wir könnten es auch komplett vermeiden. Ich muss nicht zwischen 5 und 6 ins Bad. Ich muss nicht zwischen 18 und 20 Uhr kochen.
Ja, klar, kann bei Euch anders sein. Nur ein Denkanstoß, weil es finanziell ja anscheinend nicht die schlechteste Lösung wäre.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Sheherazade am 29. Juli 2017, 15:01:48
Zitat von: Alexa55 am 29. Juli 2017, 14:21:41
Ich kann und ich will das alles nicht noch einmal durchmachen. Seit knapp 10 Jahren lebe ich friedlich und ruhig alleine.

Dann frage ich mich aber, warum du es in den ganzen 10 Jahren nicht geschafft hast, endlich reinen Tisch zu machen.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 29. Juli 2017, 15:19:54
mag ja alles sein, aber da kommt noch die Freundin meines Mannes und es lebt sich wunderbar zu dritt..... nein lieber lande ich auf der Straße.

Wenn ich es nicht bereits erlebt hätte, aber ich habe mir den Wecker gestellt und bin morgens 4 Uhr ins Bad um fertig zu sein wenn er aufsteht. Kaum stand ich unter der Dusche klopfte es weil er zur Toilette musste. Bin ich ins Bad oder Küche wenn er zur Arbeit gegangen war, kam er prompt in seiner Pause nach Hause oder er hatte geteilten Dienst oder was auch immer.

Habe ich Wäsche in die WaMa gesteckt, wollte er auch gerade waschen, wollte ich mal im Garten was tun, hat er auch gerade da zu tun. Klar manchmal sah es so aus als macht er das absichtlich. Meiner Gesundheit und meiner Psyche hat es jedenfalls sehr geschadet und ich habe mehrmals mit finsteren Gedanken gespielt.

@Sheherazade - ich lebe in einem anderen Bundesland, habe hier eine kleine Wohnung und hatte am Anfang auch Arbeit. Dann wurde ich wieder arbeitslos und hatte wieder Arbeit usw. Ich habe immer versucht alleine zurecht zu kommen. Dann kam die Frage nach Unterhalt auf. Also habe ich mir damals eine Anwältin genommen und die hat dann alles Nötige eingeleitet um für mich Trennungsunterhalt einzuklagen. Die ganze Sache ging aus wie das Hornberger Schießen. Ich hätte monatlich zwischen 120 bis 150 Euro Unterhalt bekommen und gleichzeitig 150 Euro oder mehr anteilige Hypothek zahlen müssen. Also haben wir uns geeinigt und er zahlt die Hypothek und ich komme ohne Unterhalt aus. Aufgrund der großen Entfernung und weil es ja bisher ohne Probleme ging, habe ich keine Veranlassung gehabt irgendwas zu ändern. Mit Hartz 4 ist der Spielraum bekanntlich gering. Dazu kam dann noch meine dement kranke Mama welche mir auch erheblichen Kummer gemacht hat und wo ich auch viel um die Ohren hatte.
Egal was ich versucht hätte, am Ende stünde ich mit Schulden da. Warum mir jetzt so ohne Warnung und ohne zeitlichen Spielraum die Leistung versagt wird und auf einmal eine Grundschuld eingetragen werden soll weiß ich immer noch nicht.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Sheherazade am 29. Juli 2017, 15:22:34
Zitat von: Alexa55 am 29. Juli 2017, 15:19:54
Meiner Gesundheit und meiner Psyche hat es jedenfalls sehr geschadet und ich habe mehrmals mit finsteren Gedanken gespielt.

Niemand stellt in Frage, dass das unerträglich war für dich. Umso mehr solltest du jetzt endlich das tun, was du schon seit 10 Jahren hättest machen sollen: Nimm ihn in die Pflicht und lass ihn dir deinen Hausanteil abkaufen.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: posaidon am 29. Juli 2017, 20:31:55
Vor allem, Butter bei die Fische und mach das alles mit einem Anwalt.  Es gibt nunmal Dinge, die bekommt man ohne nicht geregelt
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 29. Juli 2017, 20:42:48
ja, am Montag gehe ich los Beratungsschein holen und dann mal sehen was wird.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 02. August 2017, 16:24:46
So Beratungsschein habe ich bekommen, allerdings habe ich noch keinen Anwalt gefunden. Alle hier in Nahbereich sind momentan scheinbar in Urlaub oder gerade kurz davor. Also muss ich weiter suchen.

Vorher möchte bzw. soll  ich Widersspruch gegen den o.g. Bescheid einlegen bin aber momentan vollkommen neben der Spur. Hatte heute fast einen Unfall weil ich nicht mehr gut sehen kann und werde nun auch nicht mehr Auto fahren.

Kann mir bitte Jemand bei der Formulierung eines Widerspruches etwas helfen - bitte.

Vielen Dank Alexa
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Sheherazade am 02. August 2017, 17:00:37
Hm .... warum lässt du die Grundschuld nicht eintragen? Wäre sicher einfacher für dich, besonders im Hinblick darauf, dass du deinen Exmann scheinbar nicht "belasten" möchtest.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 02. August 2017, 17:31:08
@Sheherazade - eine Grundschuld würde die Belastung die auf dem Haus liegt erhöhen und wie schnell man sich von dieser Welt verabschieden kann ist mir im vorigen Jahr richtig bewusst geworden. Meine Schwester starb unvermittelt mit 58 Jahren.

Ich habe immer voll berufstätig gearbeitet und bin ohne eigenes Verschulden dann arbeitslos geworden. Dann kam eines zum anderen und meine Ehe war auch im Eimer. Ok - ich habe das Haus verlassen und wieder Arbeit gefunden und wieder arbeitslos usw. Zwischenzeitlich haben mein noch Ehemann und ich versucht eine Erhöhung der Hypothek zu bekommen, dies wurde abgelehnt, weil das Haus nicht allzu viel wert ist. Also wurde die notwendige Sanierung nicht vorgenommen.

Mit meinem Mann habe ich darüber auch gesprochen und er ist absolut nicht in der Lage mir irgendwas zu zahlen. Er bekommt auch keinen Kredit um mich auszuzahlen oder sonst irgendwie zu helfen.

Wenn ich jetzt eine Grundschuld eintragen lasse, egal in welcher Höhe, dann vererbe ich neben einem halben Haus auch noch eine Hypothek und dazu diese Grundschuld. Das Jobcenter oder der Landkreis haben dann neben der Bank  auch noch Rechte am Haus. Ich kann und will nicht, das meine Kinder dann eines Tages für mich oder wegen mir Schulden abzahlen müssen. Bisher könnte es so sein, das das Haus verkauft würde und die Hypothek mit dem Erlös abgezahlt ist. Vielleicht bliebe sogar ein kleiner Betrag übrig. Mit dem könnte ich dann sogar meine Beerdigung bezahlen.....

Den Widerspruch möchte ich machen, damit der Wert des Hauses korrekt festgestellt wird. Wenn das erfolgt, dann wird man erkennen müssen, das unterm Strich nichts über dem Freibetrag übrig bleibt bzw. sogar weniger als der Freibetrag.

Wenn erst einmal eine Grundschuld eingetragen ist, dann wird es schwer diese wieder löschen zu lassen. 



Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Sheherazade am 02. August 2017, 18:35:00
Zitat von: Alexa55 am 02. August 2017, 17:31:08
Wenn ich jetzt eine Grundschuld eintragen lasse, egal in welcher Höhe, dann vererbe ich neben einem halben Haus auch noch eine Hypothek und dazu diese Grundschuld.

Es wird aber keine Rücksicht darauf genommen werden können, dass du was vererben möchtest solange du Sozialleistungen beziehst. Solltest du überschuldet sterben, können deine Kinder das Erbe ausschlagen, dann hat der Staat deine Schulden.

Zitat
Den Widerspruch möchte ich machen, damit der Wert des Hauses korrekt festgestellt wird. Wenn das erfolgt, dann wird man erkennen müssen, das unterm Strich nichts über dem Freibetrag übrig bleibt bzw. sogar weniger als der Freibetrag.

Was für ein Freibetrag? Da gibt es nichts, dein nicht selbst bewohntes Haus bzw. dein Anteil davon ist zu verwerten. Fertig.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 02. August 2017, 19:02:24
Danke für eine Auskunft die mir beim Widerspruch aber gar nicht hilft.

Es gibt einen Vermögensfreibetrag in Höhe von 150 Euro pro Lebensjahr plus 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Steht auch so im Bescheid und mir ist  klar das ich keine Rücksicht zu erwarten habe, aber noch gebe ich nicht auf. Erbausschlagung ist auch klar.

Ich bitte noch einmal um Hilfe bei der Formulierung des Widerspruchs.

Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Ecki07 am 02. August 2017, 20:02:50
Zitat von: Alexa55 am 29. Juli 2017, 15:19:54Egal was ich versucht hätte, am Ende stünde ich mit Schulden da.
Nun ist das aber so, dass, wenn das Haus NACHWEISLICH nicht innerhalb des Bewilligungszeitraumes veräußert werden kann, das Darlehen (auch das Darlehen für die KK) in Zuschuss umgewandelt werden muss.
Mit dem neuen Bewilligungsabschnitt geht dann alles wieder von vorne los.

Also Schuldenaufbau in diesem Sinn nur max. in Höhe eines Bewilligungsabschnittes.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Sheherazade am 03. August 2017, 04:45:54
Und Darlehensgeber haben das Recht (das Jobcenter vielleicht sogar die Pflicht) sich für die Darlehenssumme Sicherheiten einzufordern.

Du hast zwar in dem Bescheid die Beträge weggemacht, aber aus dem Text liest sich ganz deutlich heraus, dass selbst mit deiner Angabe des Wertes für das Haus bzw. deinem Eigentumsanteil dieses Darlehen gesichert wäre mit der Grundschuld.

Ich zumindest kann bei diesen Voraussetzungen keinen Widerspruch für dich formulieren.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 03. September 2017, 18:30:20
kurzer Zwischenstand zu meinem Problem:

Anwalt gefunden und Widerspruch eingelegt, außerdem vorläufigen Rechtsschutz durch beantragt damit die Sache etwas schneller bearbeitet wird.
Weil der Ausgang des Ganzen unsicher ist, rückwirkend zum 1.8.2017 Rente (natürlich mit Abschlägen)beantragt. Kann ich noch rückgängig machen, falls das JC einlenkt.
Krankenversicherung über noch Ehemann vorläufig geregelt, da ich lt. Gesetz noch verheiratet bin geht Familienversicherung

Ja und dann große Überraschung! Auf meinem Konto ist der komplette Regelsatz plus Miete für September eingegangen? Habe ich erst gar nicht bemerkt, da ich keine Zahlung erwartet habe und von meinen Lebensmittelreserven und dem in Sicherheit gebrachten Bargeld lebe. (sind nur noch 200 Euro, aber besser als nichts)

Ich gehe davon aus, das diese Überweisung zurück gefordert wird solange die ganze Sache nicht geklärt ist. Wie verhalte ich mich in diesem Falle richtig?
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 20. September 2017, 12:44:10
kurzes Update zu meinem Problem

Der einstweilige Rechtsschutz wurde bewilligt und nach Aktenlage wurde entschieden, das das JC mir rückwirkend und weiterhin Leistung bewilligen muss. Da seit mehreren Jahren meine Leistung ohne Probleme immer wieder bewilligt wurde, kann man jetzt nicht plötzlich andere Tatsachen schaffen wollen. Vor allem nicht ohne konkrete Feststellung des Wertes der Immobilie. Allerdings wird nach meinem Ausscheiden aus dem Bezug wahrscheinlich eine Rückzahlungsvereinbarung mit mir getroffen werden. Bis dahin ist dann vielleicht auch der konkrete Wert des Hauses festgestellt worden und es ergibt sich dann, das gar nichts bei einem Verkauf übrig bleiben würde.
Ich kann also erst einmal die Rente abbestellen oder wie man das auch nennt und hoffe, das ich jetzt bis zum Eintritt in normale Rentenalter keine negative Überraschung mehr bekomme.





Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 27. Oktober 2017, 18:42:21
Obwohl ich nicht weiß ob das hier noch von Interesse ist: so ist es mit mir zwischenzeitlich weiter gegangen

Alle Leistungen wurden rückwirkend zum 1.8.17 nachgezahlt
Meinen Rentenantrag habe ich zurück genommen
Nach einigem hin und her wird nun auch der KK-Beitrag rückwirkend vom JC gezahlt
Mein Widerspruch wurde bisher nicht bearbeitet
der tatsächliche Wert meiner halben Immobile wurde bisher noch nicht festgestellt

Ich warte etwas unruhig wie es im Januar mit meinem WBA weiter gehen wird....
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Gast28117 am 27. Oktober 2017, 19:11:58
Es war doch der richtige Weg zum RA zu gehen :ok:

Ich kann deine Beweggründe verstehen und wie man sieht, es geht auch anders.

Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 25. Dezember 2017, 17:18:13
so ging oder geht es jetzt weiter:

Da ich im Dezember einen WBA stellen muss, habe ich meine SB anrufen wollen. Welche Überraschung, sie ist nicht mehr da. Die neue SB war freundlich  :zwinker: und hat mir auch gleich die Unterlagen zugeschickt. Am Mittwoch habe ich Abgabetermin.

Die KK hat mir auch geschrieben. Sie nimmt bei mir eine monatliche Einnahme von 1.015,00 Euro an und berechnet danach den monatlichen Beitrag für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen KK. Eigentlich ist es lachhaft, denn wenn ich eine monatliche Einnahme in dieser Höhe hätte, dann würde ich meinen KK-Beitrag zahlen können.

Mein Widerspruch vom August wurde noch immer nicht bearbeitet und der Anwalt hat Untätigkeitsklage eingereicht. Der tatsächliche Wert des Hauses wurde noch immer nicht festgestellt und das Hauptverfahren beim SG steht auch noch aus.

Also eigentlich nichts Neues.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: NevAda am 25. Dezember 2017, 22:23:55
Zitat von: Alexa55 am 25. Dezember 2017, 17:18:13Die KK hat mir auch geschrieben. Sie nimmt bei mir eine monatliche Einnahme von 1.015,00 Euro an und berechnet danach den monatlichen Beitrag für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen KK.
Dann haben die Dir sicherlich vorher schon mal geschrieben, dass Du Dein Einkommen angeben sollst. Wenn Du doch seit August ALG2 beziehst, bist Du doch gar nicht mehr freiwillig versichert? Hast Du mal mit Deiner KK Kontakt gehabt?
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 26. Dezember 2017, 08:54:03
@NevAda aber natürlich haben die mich angeschrieben, sogar mehrfach. Ich habe für August u. September wahrheitsgemäß "0" Einkommen angegeben. Im Oktober habe ich dann meinen Hartz 4 Satz angegeben. Dann hat die KK selbst mit dem JC gesprochen und mir dann Anfang Dezember schriftlich mitgeteilt, das das JC die rückständigen Zahlungen sowie die laufenden Zahlungen übernommen hat. Das hieß für mich bis einschl Januar 18 wird vorerst mein KK-Beitrag vom JC übernommen.

Aber aus welchem Grund auch immer, bekomme ich jetzt eine Beitragsrechnung für Januar und da die ganz genau wissen, das ich kein Einkommen habe, wird einfach der "geringst mögliche Satz", nämlich diese 1015 Euro zugrunde gelegt. Das hat irgendwann mal Jemand so beschlossen, weil die vielen Selbstständigen ja son wahrheitsgemäß manchmal auch weniger Einkommen im Monat haben. Damit der Beitrag aber nicht zu gering für die KK ausfällt, ist das die Berechnungsgrundlage und gilt auch für mich.

Ach so, ich bin momentan freiwillig in der gesetzlichen KK weil ich die monatlichen Zahlungen darlehensweise erhalte. Morgen gebe ich meinen WBA ab und bin ganz gespannt wie es weiter gehen wird.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Gast36545 am 26. Dezember 2017, 14:50:59
Zitat von: Alexa55 am 26. Dezember 2017, 08:54:03Aber aus welchem Grund auch immer, bekomme ich jetzt eine Beitragsrechnung für Januar
Dieser würde ich mit folgender Begründung widersprechen:
Zitat von: Alexa55 am 26. Dezember 2017, 08:54:03Im Oktober habe ich dann meinen Hartz 4 Satz angegeben. Dann hat die KK selbst mit dem JC gesprochen und mir dann Anfang Dezember schriftlich mitgeteilt, das das JC die rückständigen Zahlungen sowie die laufenden Zahlungen übernommen hat.
Man soll sich gefälligst an die gemachten Zusagen halten und mit dem JC abrechnen.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 27. Dezember 2017, 11:31:23
so WBA abgegeben und Kontoauszüge vorgelegt. Alles ohne Probleme, außer das ich nicht erlaubt habe die Auszüge zu kopieren.... wie kann ich nur.

Aber dann ging es auch so und die Bestätigung, das ich alles abgegeben und vorgelegt habe, wurde auch gestempelt und unterschrieben. Nun muss ich abwarten denn in diesem Jahr tut sich garantiert nichts mehr.

Wegen der KK mache ich mir momentan keinen Stress, weil ich annehme, das das mit dem Jahresende zu tun hat. Das JC hat bis Dezember alle Beiträge angewiesen und auf meinem Bescheid für Januar steht dieser Beitrag auch drauf.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 13. Januar 2018, 10:55:47
das geschah jetzt:
Ich erhielt einen neuen Bescheid mit der Bewilligung von Leistung darlehensweise für 12 Monate. Dies ist allerdings an die Bedingung geknüpft, das ich eine Grundschuld eintragen lasse. Also genau wie im August 17. Außerdem will man, das ich mich um den Verkauf meiner Haushälfte bemühe und die Bemühungen bis Mitte August nachweise. Alternativ könnte ich die Haushälfte auch vermieten. Wer würde wohl ein oder zwei Zimmer ohne Küche und Bad und ohne Heizung mieten?

Jetzt habe ich mit meinem noch Ehemann gesprochen und wir können keine Lösung finden. Er kann und will nicht ausziehen, im Haus gibt es nur 1 Bad und eine Küche und weil schon lange nichts mehr investiert wurde, ist die Heizung kaputt. Er hat sich einen Ofen ins Wohnzimmer gestellt und heizt mit Holz. Im Bad heizt er bei Bedarf mit Strom. Damit nichts einfriert hat er die Heizung abgelassen.

Sobald ich eine Grundschuld eintragen lasse wird er die Zahlung des Kredits einstellen. Das bedeutet dann ja wohl, das die Bank dann versuchen wird an ihr Geld zu kommen. Bei mir ist nichts zu holen und mein NE hat auch nur seinen nicht gerade üppigen Lohn. Ergebnis wäre eine Zwangsversteigerung.
Wenn das passiert, geht das Haus für ein paar Kröten weg und ich bleibe auf der Hälfte der übrigen Schulden sitzen. Das JC hat dann zwar seinen Willen, aber Geld sehen die dann trotz der Grundbucheintragung auch nicht.

Meine Frage/n: Wie kann ich ein halbes Haus verkaufen bzw. einen Mieter für meine Haushälfte finden und wie weise ich meine Bemühungen nach. Ich kann nicht hinfahren, dafür habe ich kein Geld. Was könnte ich sonst tun. Annoncen schalten kostet Geld, Makler beauftragen kostet Geld, Wertgutachten erstellen lassen kostet Geld.
Wenn das Haus versteigert würde und dann die Rest-schuld bleibt, wie geht es dann weiter. Egal ob ich bis dahin noch H4 bekäme oder schon Rentner wäre, ich könnte davon doch keine Schulden begleichen.

Danke fürs lesen und schönes WE
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: NevAda am 13. Januar 2018, 11:59:53
Er wohnt in Deinem Haus. Er muss Dir Miete zahlen (bzw. Du kannst Miete verlangen). Forder' die mal ein.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Sheherazade am 13. Januar 2018, 12:18:20
Zitat von: Alexa55 am 13. Januar 2018, 10:55:47
Sobald ich eine Grundschuld eintragen lasse wird er die Zahlung des Kredits einstellen. Das bedeutet dann ja wohl, das die Bank dann versuchen wird an ihr Geld zu kommen. Bei mir ist nichts zu holen und mein NE hat auch nur seinen nicht gerade üppigen Lohn. Ergebnis wäre eine Zwangsversteigerung.

Das wäre wohl das Beste, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Was zur Hölle willst du mit einer praktisch unbewohnbaren Haushälfte? Noch nicht mal vererben kann man so einen Mist, so etwas tut man seinen Erben einfach nicht an.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 13. Januar 2018, 12:29:30
@NevAda  erwohnt im Haus und zahlt bisher den kompletten Kredit alleine. Würde ich Miete verlangen wäre das wie das Hornberger Schießen. Er zahlt mir einen Betrag x und ich zahle ihm einen Betrag y für den Kredit.

@Sheherazade - das wäre aber auch mein Ende, denn entgegen der utopischen Schätzung des JC käme kein Cent Guthaben dabei rum - es würde eine Restschuld bleiben und diese würde sich natürlich in zwei Hälften teilen. Egal wie hoch diese Summe wäre, ich könnte nichts tilgen. Wenn ich Rente bekomme liegt diese ein Paar Euro unter der GruSi - bis jetzt. Dazu käme noch die Rückforderung des JC für das Darlehen der vergangenen 6 Monate.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: NevAda am 13. Januar 2018, 12:36:35
Was willst Du?
Ganz ehrlich, zu Dir selbst: Was willst Du eigentlich?
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 13. Januar 2018, 12:48:07
ganz ehrlich - ich würde sehr gerne eine Arbeit aufnehmen und in den nächsten 2 Jahren davon leben. Danach würde ich gerne meine Rente bekommen und weiter in Frieden leben.

Da dies aber Wunschträume sind, möchte ich einfach das nächst Liegende. Das Jobcenter sollte den tatsächlichen Wert des Hauses bestimmen lassen, dann würden sich sämtliche Forderungen nach Grundschuld usw. in lauwarme Luft auflösen. Dann würde mir wie in den vergangenen 7 Jahren das monatliche H4 ausgezahlt und könnte, wenn auch nicht üppig, in Ruhe leben. Mehr will ich gar nicht, denn das Haus ist im Grunde genommen nur noch Last.

Wenn es verkauft würde, dann müsste ich diese Last aber mit tragen und das tue ich momentan eben nicht.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Sheherazade am 13. Januar 2018, 13:02:14
Zitat von: Alexa55 am 13. Januar 2018, 12:29:30
@Sheherazade - das wäre aber auch mein Ende, denn entgegen der utopischen Schätzung des JC käme kein Cent Guthaben dabei rum - es würde eine Restschuld bleiben und diese würde sich natürlich in zwei Hälften teilen. Egal wie hoch diese Summe wäre, ich könnte nichts tilgen.

Na und? Dann gehst du in die Privatinsolvenz und hinterlässt wenigstens nicht nur verbrannte Erde.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Gast31592 am 13. Januar 2018, 13:12:13
Zitat von: Alexa55 am 13. Januar 2018, 12:29:30
@NevAda  erwohnt im Haus und zahlt bisher den kompletten Kredit alleine. Würde ich Miete verlangen wäre das wie das Hornberger Schießen. Er zahlt mir einen Betrag x und ich zahle ihm einen Betrag y für den Kredit.

Aus deiner Sicht! Aus Sicht des JC ist der Betrag y den du deinem Mann zahlst deine Privatsache.
Deine Mieteinnahmen wären aber anrechenbares Einkommen.
Das JC hat durchaus zurecht etwas dagegen,  dass es so indirekt ein Haus finanziert indem du nicht mal wohnst.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Turbo am 13. Januar 2018, 13:20:05
Du drehst dich im Kreis und solltest endlich den Ausgang finden. Entweder du richtest dich weiterhin nach den Wünschen deines Ex und stehst bald komplett ohne Geld da oder du erfüllst die Bedingungen.


Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 13. Januar 2018, 13:31:44
ok - ich habe verstanden.

:ironie:Wer würde denn gerne in das Haus einziehen oder meine Haushälfte kaufen -  :ironie: Interessenten können sich gerne per PN bei mir melden.

Ich bin noch bis Ende Januar erreichbar, danach mal sehen vielleicht versöhne ich mich mit meinem Mann und wir leben fröhlich bis an unser Ende.

Bitte keine weiter Diskussion.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Sheherazade am 13. Januar 2018, 13:38:02
Zitat von: Alexa55 am 13. Januar 2018, 13:31:44
ok - ich habe verstanden.


Das bezweifle ich stark. Du drehst dich schon seit Jahren im Kreis, hier im Forum seit Monaten. Deine Vogel-Strauß-Politik bringt dich in den Ruin, nicht das Jobcenter. Du bist absolut inaktiv für dein eigenes Leben.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: NevAda am 13. Januar 2018, 13:39:50
Du hast diese Haushälfte jetzt. Das ist ein Fakt. Du musst Dich damit beschäftigen. Von KEINE WEITEREN DISKUSSIONEN verschwinden Deine Verpflichtungen nicht. Der zweite Fakt ist, dass Du auf staatliche Leistungen angewiesen bist. Die beiden musst Du zusammenbringen.

Du hast viele Möglichkeiten:
1. Du vermietest Deine Hälfte an Deinen Mann und dessen Freundin. (Das Einkommen würde Dir angerechnet, die Kreditraten nicht.)
2. Du verkaufst Deine Hälfte an Deinen Mann.
3. Du versuchst Deine Hälfte extern zu verkaufen.
4. Du ziehst selbst wieder mit ein.
(Bitte erweitert gerne um die anderen Punkte, die hier im Faden schon genannt wurden.)
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Gast31592 am 13. Januar 2018, 13:46:25
Zitat von: Alexa55 am 13. Januar 2018, 13:31:44
:ironie:Wer würde denn gerne in das Haus einziehen oder meine Haushälfte kaufen -  :ironie: Interessenten können sich gerne per PN bei mir melden.

Dein Mann soll deine Haushälfte kaufen. So schwer kann das doch nicht zu verstehen sein. Natürlich kann er dabei deinen Anteil der Schulden verrechnen. Das ist eine völlig normale Vorgehensweise.

Keine Lasten tragen, keine Verantwortung übernehmen und hoffen dass 3. stillschweigend alles finanzieren und dich in Ruhe lassen wird nicht funktionieren. Lies den Thread noch mal und dann handele. Umso früher du anfängst, desto schneller hast du deine Ruhe.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 24. Februar 2018, 11:21:46
entgegen allen hier geäußerten Meinungen und auch indirekten oder direkten Vorwürfen - ich erhalte für ein weiteres Jahr Leistung und musste weder eine dingliche Sicherung eintragen noch mein halbes Haus verkaufen.

Das SG hat eingesehen, das der Verkauf bzw. die Vermietung eines halben Hauses mit nur einer Küche und einem Bad nicht möglich ist. Das ich wieder in das Haus ziehe ist eine unbillige Härte und kann nicht verlangt werden

Außerdem wäre auch nach dem Verkauf des ganzen Hauses kein Cent für mich zum Leben übrig geblieben, ganz im Gegenteil ich hätte dann Schulden, die ich auch nicht tilgen könnte.

Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Sheherazade am 24. Februar 2018, 11:28:01
Zitat von: Alexa55 am 24. Februar 2018, 11:21:46
ich erhalte für ein weiteres Jahr Leistung

Als Zuschuss oder als Darlehen? Wenn letzteres, dann lesen wir uns ja bald mit der gleichen Problemstellung wieder.
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 24. Februar 2018, 11:37:46
da bei einem Verkauf des Hauses kein verwertbares Vermögen übrig bleiben würde, erhalte ich jetzt und rückwirkend ganz normal Leistung als Zuschuss.

Ach ja, es ging ja hier auch um s.g. Vermögenssteigerung - ist auch vom Tisch, da mein Mann lediglich Zinsen aber keinerlei Tilgung zahlt bzw. zahlen kann und ich unbillig benachteiligt würde, weil im Falle einer Zwangsversteigerung meine verpfändete LV zur Tilgung der Schulden herangezogen würden. Diese LV ist meine Altersvorsorge und bis zur Rente von der Verwertung ausgeschlossen.

Aber selbst wenn das JC im Januar 2019 wieder das gleiche Spiel beginnen würde, von da an sind es nur noch 5 Monate bis zu meiner regulären Rente....

Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Alexa55 am 10. September 2021, 16:40:44
?
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: blaumeise am 10. September 2021, 17:53:50
??
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. September 2021, 19:14:37
 :grins:
Titel: Re: Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen
Beitrag von: Yavanna am 10. September 2021, 19:27:20
 :suspect: