Mehr als zweieinhalb Jahre nach Einführung des Mindestlohns hat das Bundesarbeitsgericht die Position Tausender Schichtarbeiter gestärkt: Auch für Nachtzuschläge gilt der Mindestlohn als untere Basis. Und die Richter gingen noch einen Schritt weiter: Genau so gelte das für die Vergütung von Feiertagen (Aktenzeichen 10 AZR 171/16).
Das aktuelle Urteil leuchtet abermals einen wichtigen Teil der Mindestlohnpraxis aus und ist die vierte Entscheidung der Bundesarbeitsrichter zu dem Gesetz. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
-->> http://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-fuer-nachtzuschlaege-gilt-mindestlohn-a-1168891.html
-->> https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=10%20AZR%20171/16