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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 22. Oktober 2017, 12:42:41

Titel: LSG Bayern: Urlaubsvertretung - Jobcenter muss Mitarbeiternamen nicht nennen
Beitrag von: Meck am 22. Oktober 2017, 12:42:41
Jobcenter muss Leistungsempfängern nicht Namen von zuständigen Mitarbeitern während Urlaubsvertretung nennen. Namen von Vertretern während urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit des zuständigen Sachbearbeiters müssen nicht preisgegeben werden.

Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Jobcenter nicht dazu verpflichtet ist, einem Leistungsempfänger den handelnden Mitarbeiter stets namentlich und mit dessen persönlicher behördeninterner E-Mail-Adresse zu benennen. AZ: L 7 AS 531/17 B ER


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