Zahlungsunfähigkeit soll nicht in Altersarmut münden, entschied der BGH in einer Entscheidung vom Donnerstag. Ansprüche aus einem Riester-Renten-Vertrag dürften daher nicht gepfändet werden.
Mit der Einführung der Riester-Rente wollte die Regierung deutschen Sparern eine solide Vorsorgemöglichkeit für das Alter bieten. Unabhängig vom Erfolg dieses Projekts muss auch das Zivilprozessrecht vor diesem Hintergrund gelesen werden, wie eine aktuelle Entscheidung zeigt: Eine geförderte Riester-Rente darf bei Insolvenz des Berechtigten nicht gepfändet werden, entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) (Urt. v. 16.11.2017, Az. IX ZR 21/17).
-->> https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-ixzr21-17-riester-rente-staatlich-gefoerdert-unpfaendbar-insolvenz/
Gilt das schon in der Ansparphase oder erst für den Fall, wenn diese ausgezahlt wurde?
Das gilt natürlich auch schon in der Ansparphase, denn auch innerhalb dieses Zeitraumes bekommt man ja stattliche Zulagen (höhe jetzt erst mal nicht interessant).
Würde man diesen Vertrag vorzeitig auflösen, müßten diese Zulagen wieder zurückgezahlt werden. Genau das wollte der Staat aber bei Riester nicht.
Gruß
Ernie